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Frontbügel, Kuhfänger, Bullenfänger, Schutzbügel

  • Da bei dem Thema Frontbügel immer wieder Fragezeichen und Nichtwissen kursieren ob sowas hier in Deutschland erlaubt ist oder nicht, hab ich hier mal ein Bericht, der für etwas Aufklärung sorgt.
    Viele wundern sich immer wieder, das Neuwagen wie z.B. der Dacia Duster mit Bügel verkauft wird und wir uns fragen warum an unseren US-Cars Stellenweise nix eingetragen werden kann.



    Ratgeber Frontflügel 16.06.2009


    Weiterhin erlaubt


    Allerlei halb bis falsch Verstandenes ist über
    Frontbügel im Umlauf. Wer auf ABE oder EU-Typgenehmigung achtet, tut bei
    der Montage eines Bügels nichts Illegales, erhöht sogar die
    Fußgängersicherheit.


    Erinnern Sie sich? Vor drei Jahren gab
    es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist
    längst alles geklärt – geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch
    erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in
    Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des
    Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR. "Da wird den Kunden oft gesagt,
    Frontbügel seien generell verboten." Folge: Früher gingen jährlich
    dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
    So ist die Gesetzeslage wirklich
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.


    • Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal
    und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht
    die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere
    Anbieter wie etwa Delta
    4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit
    nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre
    für Fußgänger gefährlicher.
    • Ärger mit dem TÜV ist auch
    nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE
    geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.

    Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf
    Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig.
    Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto
    lassen – falls der Bügel über eine ABE verfügt.


    Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann,
    wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs
    schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der
    Umbau ans neue Auto nicht erlaubt.

  • Hier noch ein kleiner Nachtrag:


    EU Personenschutzbügel am Auto korrekt nachrüsten
    Wer einen Frontbügel nachrüsten möchte, sollte zum EU Personenschutzbügel greifen. Dessen Nutzung ist im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.


    Wer seinen Geländewagen, Kleinbus, Pickup oder SUV mit einem Rammschutzbügel versehen möchte, muss sehr gut aufpassen. Ein beachtenswerter Teil der auf dem Markt angebotenen Frontbügel gilt heutzutage als nicht mehr zulässig. Dementsprechend ist es alles andere als empfehlenswert, derartige Tuningparts zu kaufen. Mit deren Montage würde man ein hohes Risiko eingehen.
    Dies liegt am so genannten Fußgängerschutz: Viele Frontschutzbügel sind so angebracht, dass Fußgänger bei Kollisionen schwer verletzt werden. Daher wurden viele Schutzbügel schlichtweg verboten. Beim Kauf entsprechender Autoteile gilt es daher aufzupassen: Nur der so genannte EU Personenschutzbügel gilt als zulässig.
    Die EG-Typgenehmigung muss vorliegen.


    Einen entsprechenden Bügel erkennt man daran, dass er über einen verbesserten bzw. speziellen Fußgängerschutz verfügt. Dieser wird in erster Linie durch die herabgesetzte Montagehöhe erlangt. Die so genannte EG-Typgenehmigung bestätigt, dass der Bügel weiterhin genutzt werden darf bzw. für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.


    In der Regel muss keine spezielle Eintragung erfolgen: Entsprechende Teilegutachten für den TÜV liegen bei. Allerdings gilt es zu wissen, dass es hier ganz auf den jeweiligen Bügel ankommt. Unter Umständen kann eine Eintragung durchaus erforderlich sein. Folglich ist es wichtig, sich vor dem Kauf ausführlich zu informieren.

  • Danke für die Info. Stellt sich mir jetzt nur die Frage, welcher Hersteller denn für irgendeinen US Car einen Bügel mit "ABE" oder "EU-Typgenehmigung" herstellt bzw. verteibt?
    Und da es hier wohl keinen gibt --> für uns verboten. Leider.

  • Sehr interessant... Für Leute die sich immer an alle Regeln und Vorschriften halten möchten... 8)

    NOCH SITZT IHR DA OBEN, IHR FEIGEN GESTALTEN,
    VOM FEINDE BEZAHLT UND DEM VOLKE ZUM SPOTT.
    DOCH EINST WIRD WIEDER GERECHTIGKEIT WALTEN,
    DANN RICHTET DAS VOLK UND ES GNADE EUCH GOTT.
    (Karl Theodor Körner)


    MOMENT OF TERROR IS THE BEGINNING OF LIFE


    I'm one of the few people who lives what's called a low life

  • Es ist jedem selbst überlassen, wie und was er an seinem Auto macht und wie er diese Infos aufnimmt. Mir ginge es nur darum, aufzuzeigen, wie es rechtlich um solche Sachen besteht.
    Nicht zu verachten ist die Tatsache, das, wenn man mal einen Bügel ohne Eintragung am Auto hat und man an einem überkorrekten :polizist: kommt, es sehr schmerzhaft werden kann.
    Wie gesagt, jeder kann tun und machen was er will ;) . Ihm sollten nur die Konsequenzen klar sein. Was sagt ein Sprichwort: es geht tausend mal gut .........

  • Anders habe ich das auch gar nicht verstanden Klaus... :)

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  • Immerhin nen toller Name "EU-Personenschutzbügel"


    also müsste es die doch serienmäßig geben um Personen zu schützen.


    Darf mein Auto sich dann Bodyguard nennen?


    Und falls mal jemand raus findet wo es so einen erlaubten Bügel günstig gibt... bitte ich um Infos :) Irgendwann soll mal einer dran.


    (Denn null Lust nen Unfall zu haben und wegen dem Bügel dann unnötigen Ärger...)

    Früher hatten Hexen Besen ...
    ... heute fahren sie Chevrolet



    Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
    Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

  • Ich weiss ich weiss :kuss: Bernd.


    Mal ne eigene Geschichte mit dem Bügel.


    Ich hatte ja auch die ganze Zeit ein kleiner Bügel vorne dran. Ohne Eintrag und Papiere. Hat einfach cool ausgesehen. Das Problem war aber an zwei Seiten.
    1. hab ich ihn jedes mal vor TÜV-Termin abgeschraubt und danach wieder ran, iss ja nicht die Welt. Habe aber mitbekommen, welche Strafen da auf einen zukommen bei Überprüfung und die sind extrem heftig.
    2. der Bügel war nur unten am Rahmen mit jeweils zwei Schrauben auf jeder Seite befestigt und somit federt. Er dient nicht zum Schutz des Autos. Es ist ein sogenannter Personenschutzbügel aber leider ohne Papiere.
    Das schlimme ist aber, das jeder Dorftrottel meint an dem Bügel rumzuzerren oder sogar mit vollem Gewicht aufzustützen und dann zu meinen "eehhh was ein beschissener Bullenfänger, der wackelt ja und verbiegt sich". Ganz Toll, wenn sich wirklich jemand auf den Bügel drauf stützt, ist das Ding hin und kannste wegschmeisen weil es ja nur eine Knautschzone ist für Personenaufprall.
    Diese Angst, das mir ein Vollpfosten auf nem Parkplatz meinen Bügel zerstört, lässt mich ihn nicht mehr dranschrauben.

  • Stellt sich mir jetzt nur die Frage, welcher Hersteller denn für irgendeinen US Car einen Bügel mit "ABE" oder "EU-Typgenehmigung" herstellt bzw. verteibt?
    Und da es hier wohl keinen gibt --> für uns verboten. Leider.

    Genau das ist der ganze Mist. Für uns siehts rechtlich sehr mau aus. Die amerikanischen Bügelhersteller haben nicht das Problem mit der deutschen/europäischen Richtlinie. Für Chevrolet bekommste z.B. in eBay nur neue Bügel für die Koreafraktion.
    Wenns um Gebrauchte geht, oha, dann kannste es meist vergessen. Ausnahmen bestetigen die Regel ;)

  • Als ich letztes Jahr bei der HU war hat meinen Bügel (der kleine Lampenträger) und auch meinen Racerback oder meine 100W Birnen die ich als Abblendlicht installiert habe niemanden interessiert... Nur meinen Auspuff den haben die Affen beanstandet...

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  • Ihr sprecht hier immer nur über das erwischt werden. Egal, ob Polizei oder TÜV. Die Strafen halte ich für vernachlässigbar (was sind das? 100 Euro? 2 Punkte? Egal.)
    Und es ist auch egal, ob da einer von der Rennleitung mal ein Auge zudrückt, oder ein TÜV Prüfer das mal eben nicht beanstandet.


    WENN man da mal nen Passanten aufs Horn nimmt, und der sich (gerade an den senkrechten Kanten wie sie Barneys Lampenträger hat) die Birne aufspaltet, dann ist die Kacke echt am dampfen, denn die lebenslange Leibrente bei schwerer Körperverletztung oder gar Todesfolge bezahlt der Fahrer (evtl bei Duldung und Mitwissen auch der Halter). Da wird keine Versicherung mehr mitspielen, denn die Montage ist klarer Vorsatz und billigendes Inkaufnehmen eines Personenschadens.
    Da rutscht dann die coole Sonnenbrille schnell unter Tränen von der Nase.
    Wo kein Kläger da kein Richter. Aber hier kann das echt nach hinten losgehen...
    Vergleicht das nicht mit so nem "Kavaliersdelikt" wie Yellow Roof Lights, oder ner Felge ohne ABE.

  • Wolfgang, ich geb dir absolut recht. Nur finde ich es blöd das man so ein Personenbügel hat, leider ohne Papiere, und ihn doch nicht eingetragen bekommt.


    Klar, wenn was passiert, wirds extrem heftig bei Personenschaden. Hat nix mit der Situation zu tun, aber wenn einer gegen ne Schrankwand rennt, iss er auch platt.

  • Klaus,


    die Amis scheißen auf EU- Richtlinien. Daher kommen aus den USA keine Personenschutzbügel. Wer solch einen Bügel
    produziert lässt ihn auch abnehmen und eine ABE erteilen (bzw. EU- Typgenehmigung). Ein Personenschutzbügel soll
    nicht federn, er muss sich an Sollstellen verformen. Der Schutz erfolgt durch Nachgeben (dauerhaft).


    Wird ein Bügel seitlich mit zwei Schrauben an den Rahmenenden

    Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

  • In der Verarbeitung bezüglich Materialstärke usw. unterscheiden sich die EU- konformen Bügel nicht von denen der Ami´s.
    Lediglich in der Befestigung gibt´s den entscheidenden Unterschied.
    Unterm Stoßfänger werden die Bügel mit zwei M 10 Schrauben am Rahmen befestigt. Die beiden oberen Befestigungen jedoch sind aus so dünnen Material mit einer perforierten Knautschzone.
    Eigentlich braucht man da nur mal sauber gegentreten und schon liegt das Ding bündig an der Front an, weil diese beiden Befestigungslaschen wegknicken.
    Den ursprünglichen Zweck, nämlich das Fahrzeug beim Aufprall vor schlimmeren Schäden zu bewahren, erfüllen sie dadurch nun nicht mehr.
    Aber das Verletzungsrisiko bei Zusammenstößen mit Fußgängern, Radfahrern etc. soll dadurch erheblich verringert worden sein.
    Natürlich nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, die allerdings ziemlich niedrig liegen sollte.
    Darüber spielt das wohl auch keine große Rolle mehr...

  • Der größte Witz ist doch die Gewichtsbeschränkung. Ein 2,8 Tonnen Sprinter Darf keinen Bullfänger haben, beim 3,5 Tonner ist es
    erlaubt. Auch bei einem 40 Tonnen Actros oder MAN TGX sind Bullfänger erlaubt. Die Dinger hören in 2,2m Höhe auf.
    Was ist da mit Personenschutz.

    Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

  • Hat das generell etwas mit dem Fahrzeuggewicht zu tun oder wie darf ich das verstehen? Oder ob es ein LKW ist?


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  • Zitat

    Ist nun mal so,
    wer "nackich" ist, sollte es auch bleiben wollen :) ,
    die Autos sehen auch ohne gut aus :P:P:P:P


    LG BEA


    Umd warum läufst du dann angezogen durch die gegend? ;)


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  • Bei Bea nennt sich das Personenschutz ;)

    _____________________________________
    Damit machen wir die Strassen unsicher
    Chevrolet Trailblazer BJ 02
    BMW Cabrio 318i BJ 91
    BMW X5 3.0sD 2008
    BMW 735i
    BMW 530D Touring
    Chevrolet Blazer BJ 97
    Cadillac SRX 4.6 BJ 05

  • Es ist abhängig vom Gewicht. Sonst hätte mein PU auch schon einen :)


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