Soo mir liegt nun das Protokoll der Plenarsitzung vor...
DAS Thema Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist ENDLICH vom Tisch...
Es ist etwas schwer zu lesen:
ZitatAlles anzeigenWir kommen zu Tagesordnungspunkt 82:
(das ist der uns dahingehend betreffende)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (Drucksache 85/17)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie zwei Landesanträge vor.
Zur Einzelabstimmung rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
(Staatssekretär Michael Rüter [Niedersachsen]: Frau Präsidentin, können Sie bitte Ziffer 12 nachzählen!)
– Gerne! – Ich rufe Ziffer 12 noch einmal auf. – Es ist eine satte Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Niedersachsens! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 17.
Wer ist für den Antrag Sachsen-Anhalts? – Mehrheit.
Bitte noch das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Die uns betreffende Ziffer in der Ausschussempfehlung wäre die Ziffer 16 und fällt somit in die Abstimmung der "noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlung".
Hier nochmal der Wortlaut:
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 (Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO)
Die Bundesregierung wird gebeten, über die mit der …. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angestrebte Änderung der StVO im § 30 Absatz 3 die Klarstellung zu berücksichtigen, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gelten soll.
So beschlossen in der 954. Plenarsitzung des deutschen Bundesrates am 10.03.2017 um 13:56 Uhr.
Womit ein über 10 Jahre dauernder Streitpunkt endlich bundesweit einheitlich erledigt ist.
(im Anhang die PDF Datei des Sitzungsprotokolls)