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Hilfe wegen Ausnahmegenehmigung für ChevyAvalanche

  • Hallo an Alle,


    ich bin ganz neu hier im Forum. Ich habe mir letzte Woche endlich einen gebrauchten Chevy Avalanche BJ 2002 gekauft.
    Nun habe ich den Chevy gestern umgemeldet. Die erste Dame in der Zulassung sagte mir, dass ich für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung brauche. Diese habe ich leider nicht beim Kauf dazu bekommen. Der Verkäufer hat diese auch nicht und hat das Auto einfach anmelden können. Danach bin ich zum TÜV gefahren um nachzufragen. Der Mann vom TÜV sagte mir, die sollen sich nicht so anstellen, es steht doch in der Zulassungsbescheinigung "Ausnahmegenehmigung erteilt". Ich sollte mal zu einer anderen Zulassungsstelle in unserem Landkreis. Dort wurde der Chevy ohne jegliche Beanstandung umgemeldet.
    Nun bin ich etwas verunsichert. Muss ich diese Ausnahmegenehmigung von 2008 immer mitführen oder reicht wenn das in der Zulassungsbescheinigung steht.
    Ich habe mal 2 Bilder der Zulassung angehängt. Leider verstehe ich da nur Bahnhof, bei den vielen Abkürzungen.


    Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
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  • Hi und :welcome:


    soweit ich es weiß, muss man keine Nachweise mehr mit sich führen, sobald die Dinge im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sie werden ja nur nach einer Abnahme durch den Tüv freigegeben zur Eintragung bzw beim Tüv eingetragen.
    Z.B. die Bescheinigung über die Abnahme meiner Gasanlage durch den Tüv muss ich solange mitführen, bis sie im Fahzeugschein eingetragen ist.


    Grüße aus'm Pott

  • Ja, der TÜV Mann hat recht. Wenn die Ausnahmegenehmigung einmal erteilt wurde, ist und bleibt sie bundesweit für das Fahrzeug gültig.
    Der Fehler liegt eindeutig bei der Zulassungsstelle. - Allerdings sollte Dir diese Ausnahmegenehmigung in schriftform vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann kannst Du eine Abschrift davon unter Angabe des genannten Aktenzeichens anfordern.


    Deine Zulassungsstelle kann die Ausnahmegenehmigung aber auch bei der Zulassungsstelle einsehen, bei der der Wagen das erste mal in D angemeldet wurde.

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  • Ahh, Okay.
    Vielen Dank.
    Dann werde ich mir mal eine Abschrift der Ausnahmegenehmigung anfordern.
    Mal sehen ob das meine Zulassungsstelle wenigstens hinbekommt. :)


    Ist aus der Zulassung erkenntlich, ob die am Avalanche vorhandenen roten Blinker eingetragen sind? Da steht zwar etwas von FRAZ, aber nichts mit rot.

  • Ist aus der Zulassung erkenntlich, ob die am Avalanche vorhandenen roten Blinker eingetragen sind? Da steht zwar etwas von FRAZ, aber nichts mit rot.

    Nein, ist nicht erkenntlich. Die Aussage aus dem Gutachtenbesagt nur, dass das, was der Gutachter zum Zeitpunkt der §21 Abnahme am Fahrzeug vorgefunden hat, den Vorschriften ausreichend entsprach.


    Rote Blinker hinten sind bei Fahrzeugen ab 1970 und jünger nicht mehr zulässig. Sie können, wenn fälschlicherweise mal genehmigt, jederzeit von jeder entsprechend zuständigen amtlichen Stelle untersagt werden. (Polizei TÜV usw.)

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  • Hallo Gregor,
    Ich bin mir bei Deiner Aussage um rote Blinker nicht sicher ob das so generell der Fall ist.
    Mein 93er Chevi ist mit Ausnahmegenehmigung und Eintrag in den Papieren mit roten Blinkern durch alle Prüfungen und Kontrollen unbeschadet gekommen. Es ist ein Kanadaimport und wurde in Deutschland umgerüstet auf AHK und deutsche Frontscheinwerfer. Hintere rote Blinker blieben unverändert. Die Rückleuchten wurden so angepasst, dass eine 2 Fadenbirne im Rücklicht verbaut wurde, die mit dem 2 Faden auch als Bremslicht funktioniert, sodass beim Bremsen und Blinken das Bremslicht konstant leuchtet.
    Gruß Udo

  • Ich bin mir bei Deiner Aussage um rote Blinker nicht sicher

    ... ich mir schon.


    Aber da ich keinen Bock mehr habe, zum hunderfünfunddreissigtausendsechshundertachtzehnten mal die Diskussion über die rechtmäßigkeit von roten Blinker in Deutschland zu führen, ist mit obigem statement Schluß.


    Bevor ihr hier weiter hintergrundlos rumgelabert ein Tip: lest doch einfach mal die entsprechenden Gesetze und Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und die Ausnahmen zu den Durchführungsbestimmungen und Verwaltungsverordnungen. -Wenn ihr das geschafft habt und es auch nocht verstanden habt (an letzterem wird es vermutlich schon scheitern), dann werdet ihr mir zustimmen. :)
    Viel Spasss.

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  • Lieber Gregor,
    Vielen Dank für Deine höfliche und freundliche Antwort bzw. Ausführung : :mrgreen
    Schön das wenigstens Du Alles verstanden hast.
    Gruß

  • Mein 93er Chevi ist mit Ausnahmegenehmigung und Eintrag in den Papieren mit roten Blinkern durch alle Prüfungen und Kontrollen unbeschadet gekommen.


    Das mag ja durchaus so sein.
    Nur widerspricht das nicht Gregors Aussage, denn auch wenn eingetragen und bisher so abgenickt, kann dir das jederzeit jeder aufgrund geschilderter Sachlage aberkennen. Mit Recht.


  • Sie können, wenn fälschlicherweise mal genehmigt, jederzeit von jeder entsprechend zuständigen amtlichen Stelle untersagt werden. (Polizei TÜV usw.)


    Wenn Du "fälschlicherweise mal genehmigt" mit eingetragen in Brief bzw. Zulassungsbescheinigung gleichstellst, dann ist die Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei oder gar Streichung aus den "Papieren" nicht so einfach, wie Du das hier darstellst. Dafür fehlt ganz einfach die gesetzliche Grundlage.
    In vielen anderen Foren schreiben schon einige, daß sie rote Blinker mit Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge nach Baujahr 1970 eingetragen bekommen haben.
    Hier im Forum schreiben manche auch von Eintragungen, die eigentlich nie Gesetzeskonform sein dürften.

  • ... dann ist die Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei oder gar Streichung aus den "Papieren" nicht so einfach

    ja, damit hast Du recht. Ich habe auch nicht gemeint, dass es einfach ist. Aber der TÜV kann die HU verweigern und die Polizei kann eine Überprüfung des Zulassungsgutachtens samt Fahrzeug anordnen.
    Letzteres wird in meinem und zwei benachbarten Landkreisen auch rigoros durchgezogen. Aus Berlin hört man immer wieder, dass diese Fahrzeuge bei Polizeikontrollen trotz Eintragung an Ort und Stelle stehen bleiben müssen.

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  • ich habe noch einen 73 Challenger...mit roten Blinkern. Was soll ich machen ... es gibt keine Orangen Blinkergläser. Also wurde das Fahrzeug so getüvt. ( Vollabnahme incl H Gutachten )
    Bei mir steht im Schein : Verglasung Gurte Beleuchtung ... in Etwa Wirkung Nachgewiesen.
    Und genau das ist es ja. Die Wirkung ist ja da... die Lampe /Birne blinkt. :)
    Dazu kommt das der Chally 99,8 % Original ist -und auch bleiben wird. Da wird nichts umgefrickelt.
    Die ganze Regelung ist eh Quark. Was ist mit den ganzen Fahrzeugen der US Soldaten in Europa ?


    Gruß Jürgen

  • Was ist mit den ganzen Fahrzeugen der US Soldaten in Europa ?

    Das spielt keine Rolle. Die haben KEINE deutsche Zulassung!!!
    Auch dann nicht, wenn ein deutsches Kennzeichen dran hängt.

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  • Moin
    Mädels,ihr habt alle recht.Gregor hat sich nur im Datum geirrt. Wer vor dem 01.01.1999 eine Ausnahmegenemigung für rote Blinker erhalten hat,der darf auch weiter Rot blinken.Baujahrunabhängig.
    Alle Ausnahmegemigungen für rote Blinker,die nach 1999 ausgestellt wurden sind hätten
    eigentlich nie erteilt werden dürfen.Und das sind wohl nur ganz wenige.
    Oltimer vor 1970 dürfen natürlich immer noch Rot blinken und erhalten daher auch noch die
    Ausnahmegenemigung


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    Gruß

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