Hallo an Alle,
ich bin ganz neu hier im Forum. Ich habe mir letzte Woche endlich einen gebrauchten Chevy Avalanche BJ 2002 gekauft.
Nun habe ich den Chevy gestern umgemeldet. Die erste Dame in der Zulassung sagte mir, dass ich für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung brauche. Diese habe ich leider nicht beim Kauf dazu bekommen. Der Verkäufer hat diese auch nicht und hat das Auto einfach anmelden können. Danach bin ich zum TÜV gefahren um nachzufragen. Der Mann vom TÜV sagte mir, die sollen sich nicht so anstellen, es steht doch in der Zulassungsbescheinigung "Ausnahmegenehmigung erteilt". Ich sollte mal zu einer anderen Zulassungsstelle in unserem Landkreis. Dort wurde der Chevy ohne jegliche Beanstandung umgemeldet.
Nun bin ich etwas verunsichert. Muss ich diese Ausnahmegenehmigung von 2008 immer mitführen oder reicht wenn das in der Zulassungsbescheinigung steht.
Ich habe mal 2 Bilder der Zulassung angehängt. Leider verstehe ich da nur Bahnhof, bei den vielen Abkürzungen.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
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