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Anhängelast s10 blazer

  • Hallo!!


    Hätte eine frage an euch!


    Habe seit heuer einen chevy s10 blazer 1996 mit der typischen einzelgenehmigung!
    Mein problem ist dass ich gernen einen anhänger ziehen will aber im zulassungschein und typeschein keine anhängelasten stehen :S
    Vl kennt sich da jemand aus wie das hier in Österreich abläuft :dash:

  • Vl kennt sich da jemand aus wie das hier in Österreich abläuft



    Wende dich doch einfach mal an deine nächste "Pickerlbude" oder Autofahrerclubs un laß dir das Prozedere in Ö erklären.


    Da bekommst du auch bestimmt gesagt was alles an Unterlagen benötigt wird.... :whistle:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • War bei mir das gleiche, keine Lasten im Zulassungsschein eingetragen.
    Ich bin damals zur Landesregierung(Graz) und hab gesagt ich will eine AHK haben.
    Der Prüfer hat dann das ganze Schreiben aufgesetzt und fertigemacht.


    Er hätte den Antrag ohne montierte AHK abschließen können, aber der Prüfer meinte dann, dass es doch besser wäre, wenn ich die EU-genehmigte AHK montiere und dann nochmal komme. Er sehe sich das dann an und ich bekomme sofort die Lasten eingetragen.
    Anhängerlast zulässig entnahm er auf der Bedienungsanleitung vom Fahrzeug. Also am Besten du ladest dir deine runter oder siehst in deiner Anleitung nach, dort stehen die Lasten. Mein 2WD S10 hatte sage und schreibe 910kg Anhängelast. :D


    Aber bei Blazer mit 4WD und V6 ist das wieder was ganz was anderes...


    Kostet nicht die Welt, ein paar Euro, die Eintragung.


    Also am Besten zu deiner Landesregierung hinfahren und sagen, du willst die Lasten eingetragen haben.



    PS: ich habs nie eintragen lassen, weil ich nie eine EU-Genehmigte AHK haben wollte. Ich wollte die Amerikanische und die hab ich mir dann selbst geschweißt(ja ich kann schweißen) und bin so damit gefahren.
    Aber nie mehr wie 900kg.


    Ansonsten gibts eine Regelung mit Eigengewicht Zugfahrzeug ist gleich Anhängelast oder so.
    Wenn du im Internet suchst, findest du dazu ein Dokument der niederösterreichischen Polizei(ist schon ein bisschen älter).
    Ich finds aber nicht mehr.


    Viel Spaß bei der Suche :)

  • Also mein Blazer S10 von 1997 darf gebremst ca 2Tonnen ziehen. Ohne Bremse sind es nur 462kg(das ist der Trommelbremse geschuldet)


    Gruß
    Rainer

    Chevrolet Blazer S10 aus 1997
    Aktuell 215000 Km

  • @Bazerreini
    ich glaube nicht daß die 461kg ungebremst an den Trommelbremsen liegen, sonden an den den amerikanischen Werten für die ungebremsten Hänger die einfach nicht angepast wurden. Denn normal wären 750kg ungebremst.
    Mein 99er hatte gebremst auch 2T und ungebremst nur etwa 500 kg, trotz Scheiben Vorn unh Hinten ! !

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade mal im Schein von unserem Blazer von 2001 nachgeschaut und er hat gebremst O.1 = 2600kg und ungebremst O.2= 454kg.


    es ist ein V6 mit 4WD


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    Gruß Dierk


    CHEVY C1500, 350cui, TH700R4, 1989
    Chevy Tahoe LT 2016

    Chevy Blazer 2001 ( verkauft)
    VÖLLIG SINNLOS, ABER GEIL :ja:

  • In Österreich muss keine Anhängelast im Zulassungsschein stehen. Aber wenn Welche angegeben müssen diese eingehalten werden.


    Ansonsten:


    Bei ungebremste Hänger gilt das um 75 kg (Fahrer) erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges,
    muss doppelt so schwer sein wie das tatsächliche (momentan) Gewicht des Anhänger. (Eigengewicht + Ladung)
    Maximal jedoch 750kg alles darüber muss gebremst sein.


    Bei gebremsten Anhängern darf das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht höher sein als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges.


    Ausnahme mit BE dann gilt folgendes:


    Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. (PKW, Kombi)


    Bei geländegängigen Zugfahrzeugen darf das momentan Gewicht des Anhänger, das 1,5 fache höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.
    Wenn im Zulassungsschein (unter Punkt J Fahrzeugart) M1 steht gilt dieses Fahrzeug als Geländegängig.


    Mein Suburban hat keine Anhängelast eingetragen darum ein gutes Bespiel.


    Fahrzeugart: M1
    EG: 2610kg
    HZG: 3266kg


    Ungebremster Anhänger: (2610kg + 75kg):2= 1342,5kg also darf ich einen ungebremsten Anhänger bis 750kg ziehen.


    Gebremste Anhänger:


    ohne Hängerschein (BE) maximal 2610kg höchstzulässiges Gesamtgewicht beim Anhänger.


    mit Hängerschein (BE) darf das momentane Gewicht des Anhänger(3266kg x 1,5=) 4899kg nicht überschreiten.
    Maximal jedoch 3500kg mehr ist in Österreich beim PKW-Anhänger nicht erlaubt.

  • Hi,
    Im österreichischen ZLS ist sehr wohl die Anhägelast eingetragen.


    Z.B. Mein Blazer gebr.2041 kg und ungebremst 454 kg und ich habe keine Anhägerkupplung drauf.


    lG

  • Hast Recht war mein Fehler mit M1. :kopp:


    Das Beispiel war nur eine theoretische Rechnung. Das ohne Schein nur 3,5t erlaubt sind ist mir bekannt.



    Hatte noch bei keinem Auto einen Eintrag einer Anhängerkupplung im Zulassungsschein, ich kenne auch niemanden der so etwas hat.
    Kenne nur die Eintragung der maximal Gewichte.



    Weiters hat meine Anhängevorrichtung von Steinhof ein E - Prüfzeichen und die Montageanleitung gilt als ABE.



    Falls ich falsch liege bitte ich um Richtigstellung und deinen RAT das ich nicht illegal unterwegs bin. :help:


    Danke

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