Hi Thomas
Hatte keine Probleme mit meinen Schildern.Exakt 31x12CM
Ich glaube es liegt Nur an den "Beamten!" die Schilder ausgeben
Gruß Peter
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Noch n Beispiel für den Starrsinn der Behörden :p
Grenzt ja eigtl schon an den Tatbestand der Sachbeschädigung in unmittelbarer Täterschaft -
Ja genau so hatte mein erstes auch ausgesehen.
Die Spinnen doch
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Oh man, ich sehe schon, jede Behörde kocht sein eigenes Süppchen! Aber danke für den Beistand
Zur Zeit steht er eh in der Garage halb zerlegt. Von daher warte ich mit dem Anmelden noch ein bisschen. Nochmal ein bisschen Kraft tanken und dann irgendwann Anfang Sommer in die nächste Schlammschlacht!! -
Also manche stellen sich auch an, ich habe Vorn ein Normales und hinten nen 2 zeiliges Mopedkennzeichen bekommen.... haben die einfach so gemacht. Der typ ging mit mir raus nach gemessen okay... und ich habe nen Mega langes XXX C1500
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Habe hinten auch ein 42er einzeilig. Musste es auch an den Seiten knicken, damit es in die Aussparung passt. Vorn zweizeilig. Aber das passt scho.
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Warum fähste nicht vor und zeigst denen das? Das darf so nicht sein, ich habe dadurch einzeilig 32er bekommen.
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Knicken ist nicht erlaubt, alleine deswegen müssen sie dir ein kurzes geben (das kann man immer noch gut als Argument einbringen wenn die rummeckern). Bei mir gab es bisher da auch nie Probleme. Die sind mit rausgekommen, haben einmal nachgemessen und dann gab es auch das ganz kleine.
Hinten ist eigentlich alles machbar, nur vorne versuchen sie gerne einen immer das größte zu verpassen. -
Wenn du den vorführst, klappt das eigentlich immer!
Fall das nich klappt (du den nich vorführen kannst), dann nur per Ausnahmegenehmigung gem. Paragraph 70 StVZO von der Abweichung nach Paragraph 10 FZV (Kennzeichengröße hinten bla bla bla)...
Sobald du aber, in eine andere Stadt/Bezirk/Landkreis (kein Plan mehr) umziehst, tritt diese ausser Kraft!
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Da Kennzeichen aber seit 2015 in alle Landkreise mitgenommen werden können, egal wohin man zieht, gibt's da eigentlich gar keine Problem mehr, sooofeeeern man schon die kleinen hat. Man behält einfach das alte Kennzeichen.
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Da Kennzeichen aber seit 2015 in alle Landkreise mitgenommen werden können, egal wohin man zieht, gibt's da eigentlich gar keine Problem mehr, sooofeeeern man schon die kleinen hat. Man behält einfach das alte Kennzeichen.
Öööööt-falsch!
Nicht in allen Bundesländern. Bayern macht da zB nicht mit.
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Da Kennzeichen aber seit 2015 in alle Landkreise mitgenommen werden können, egal wohin man zieht, gibt's da eigentlich gar keine Problem mehr, sooofeeeern man schon die kleinen hat. Man behält einfach das alte Kennzeichen.
Öööööt-falsch!
Nicht in allen Bundesländern. Bayern macht da zB nicht mit.
Stimmt nicht! Seit 2015 gilt das bundesweit. Zuvor war das Ländersache, richtig aber seit 2015 aber nicht mehr.Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
Wenn du jetzt dein Auto ummeldest, egal in welches Bundesland oder Landkreis du ziehst, wirst du immer gefragt, ob du deine alten Schilder behalten willst. Bzw. man wird hier fast bald dazu gedrängt, die zu behalten. Ist ja weniger Aufwand
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Stimmt, da hast du recht!
Bisher ging es fast überall, nur bei uns nicht.
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