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Mit dem Ordnungsamt anlegen...

  • Kurz mal zu den Fakten,


    Da ich an einem Wendehammer wohne wo das PArken verboten ist es aber trotzdem viele tun stelle ich den großen schwarzen immer auf den Friedhofsparkplatz. Heute kam dann das Ordnungsamt vorbei und die Frau sagte mit bestimmter Stimme ich solle den Wagen entfernen sofort. Ich konnte nichts erwiedern, fort war sie. :grumble:


    Jetzt würde ich der Frau echt gerne gegens Bein pissen weil das ein öffentlicher Parkplatz ist und man dort rechtlich gesehen solange parken darf wie man will. Mag ja sein das es ein Friedhofsparkplatz ist aber alles was weder abgeschrankt noch beschildert ist, ist öffentlicher Raum. Ausserdem sind da 25 Plätze von denen im besten Falle 3 belegt sind.


    Meine Vermutung ist das sich die Nachbarn beschwert haben obwohl kaum ein Grund besteht weil eine große Hecke zwischen Parkplatz und dem Nachbar ist.


    Wie hoch schätzt ihr meien Chancen das das Amt diesmal unrecht hat? Oder dürfen die alles ?? Ich hab ihrem Chefe eine Mail geschrieben aber ohne Antwort... Nächste wäre jetzt Bürgermeister oder helfen die grünen bei sowas auch? :wacko:



    Ich weiß nicht wo der Dicke sonst hin soll :burnout:

    • Offizieller Beitrag

    Der Parkplatz ist NICHT ausgewiesen "NUR FÜR FRIEDHOFSBESUCHER" oder mit einem Zettelgroschengrabkasten versehen ?
    FALLS NEIN, weiter mit der nächsten Frage.......


    Fahrzeug ist zugelassen hat gültigen TÜV ?
    FALLS JA, weiter mit der nächsten Frage.....


    Fahrzeug stellt keine Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum oder die Umwelt dar ?
    Falls NEIN, weiter mit der nächsten Frage........


    Das Auto wird mind. alle 2-3 Tage bewegt ?
    Falls JA... weiter mit........



    Dann stell die Karre da wieder hin und warte bis die Zetteltrulla wieder kommt und weiger dich einfach ohne eine vernünftige Begründung ihrerseits da weg zufahren.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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  • Ich sehe nicht mal einen Grund eine Email zu schreiben bzw. sich ueberhaupt irgendwo zu beschweren. Das macht ja erst Sinn wenn eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde bzw. sich jemand schriftlich bei Dir oder oeffentlich beschwert hat. Nach Deiner Schilderung ist das ja alles nicht der Fall. Wozu also aufregen. Ich waere mit dem Auto nicht mal weggefahren, wenn die beschriebenen Umstaende auch der Tatsachen entsprechen und Du nicht etwas uebersehen hast.


    Schone die Nerven.

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  • Exactly!


    Wir parken bei der Arbeit auch oft auf dem Friedhofsparkplatz nebenan, da sonst einfach nix mehr frei ist.
    Da können die genau gaar nix machen!


    Bei uns ist es sogar so, dass wir im Wendekreis im eingeschränkten Halteverbot keine Knolle kriegen, da das Ordnungsamt um die Parkplatzsituation weiß.
    Mit denen hab ich mich mal sehr freundlich unterhalten und seit dem hat nie wieder jemand ne Knolle gekriegt.
    Sind doch alles nur Menschen ;)


    Aber Friedhof???
    Auf so ne Idee kämen die hier gar nicht erst.
    Da darf in jedem Fall jeder parken, wenn nicht anders ausgewiesen...

  • Das Auto wird mind. alle 2-3 Tage bewegt ?
    Falls JA... weiter mit........



    Nö der stand da jetzt halt mal eine Woche ist aber jetzt wieder auf der Bühne. Alle anderen Fragen kann ich richtig beantworten. Okay er sifft etwas Kühlwasser aber ab morgen nicht mehr. Darum ging es ja gar nicht sondern ums reine Parken.


    ABER es ist ja egal wielange er da steht, ich darf dort stehen bis zum Sanktnimmerleinstag, so lee ich das mal aus :whistle:



    Ich würde mich aj auch freundlich unterhalten kann man mit der nicht. Auf den Parkplatz stellt keiner sein Auto von den umliegenden Nachbarn mehr ab weil sich ein Nachbar dauernd beschwert.

    • Offizieller Beitrag

    FALSCH...


    Du kannst kein Auto ewig irgendwo stehen lassen, egal ob zugelassen oder nicht.
    Es sollte regelmässig bewegt werden, die Nummer hab ich mit dem Wohnmobil schon durch.
    4-6 Wochen lässt unser Ordnungsamt zu bevor es zu einer höfflichen Nachfrage kommt, was mit dem Fahrzeug los ist.
    (Das ist KEIN Ticket, nur ein wirklich höfflicher Anruf und eine Nachfrage.)
    Zumindest bei uns ist es so.


    DAS ist aber von eurer Ortssatzung abhängig und wie die das handhaben.



    ABER eine Woche ist NIRGENDS ein Grund zur nachfrage, schliesslich kann man ja auch mal für 3-4 Wochen verreist sein.

    Gruß Thomas

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  • FALSCH...


    Nee nee Thomas, öffentlicher unbeschränkter Parkraum ist von jedem ordentlich zugelassenem Fahrzeug uneingeschränkt nutzbar.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

    • Offizieller Beitrag

    FALSCH...


    Nee nee Thomas, öffentlicher unbeschränkter Parkraum ist von jedem ordentlich zugelassenem Fahrzeug uneingeschränkt nutzbar.

    Leider ist das nur graue Theorie. Ich hab da andere Erfahrungen mit meinem Bus, meinem Wohnmobil und meinen Anhängern gemacht. (sind alles ordentlich zugelassene Fahrzeuge gewesen).
    Bei Anhängern gilt § 12 Abs. 3 b StVO der besagt das ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden darf.
    (Aber wir reden hier ja von einem VAN undnicht von einem Anhänger..)


    Kommt nun drauf an wie die Kiste zugelassen ist, als WoMo (dann ist ein SonderKFZ mit anderen Rechten) oder einfach nur als PKW Kombi (also VAN), wenn der nun auch noch als LKW zugelassen ist dann wirds gleich wieder haarig. (Hier zieht wieder §12 StVO)


    Als PKW Kombi (also einfach nur ein VAN) kann die Zetteltrulla machen was sie will und hat trotzdem Unrecht.
    Als Wohnmobil kann die Mockern. (aber nicht nach ner knappen Woche..)


    Ansonsten gilt alles mögliche in §12 StVO
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    oder
    http://www.gesetze-im-internet…echt/stvo_2013/gesamt.pdf

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Also der ist als Wohnmobil versichert und zugelassen... Werd mal schauen was das noch gibt, die soll mal ruhig bleiben. Aber so sind die Weiber halt, wenn se die Oberhand gewinnen ists vorbei 8o:vain:

  • Ticket abwarten. Mehr als ne OWi isses nich, dat sind 15 Euronen, die Einspruchsfähig sind.
    Da steht ne Begründung mit Paragraphen drauf.


    Und schon haste den Ansatzpunkt für Deinen Einspruch.


    So lang nix passiert ist, ist jede Beschwerde sinnlos.

    Allrad fahrn heisst da stecken bleiben, wo kein Abschleppwagen hin kommt.... :mist:

  • Friedhofsparkplätze sind in der Regel immer für die Öffentlichkeit frei.
    Es spielt keine Rolle ob der öffentlich und zugängliche Parkplatz beschildert oder unbeschildert ist :search: , es ist hier nur die Frage : wie lange das angemeldete oder nicht angemeldete Fahrzeug unbewegt da steht.
    Ist ganz normal wenn nach einer längeren Zeit das Ordnungsamt bzw. Polizei auftritt und nachforscht, was mit dem Fahrzeug los ist. :telefon:


    Zum Beispiel : Wo ich vorher gewohnt habe war auch ein öffentlich-zugänglicher Parkplatz (nicht beschildert). Wie oft wurden da Fahrzeuge (angemeldet-unangemeldet) sichergestellt die gestohlen und da einfach abgestellt wurden. :nixwieweg: mit der Kiste.


    Ich würde an Deiner Stelle abwarten und Tee trinken.


    mfg

  • Ob es ich um "tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum" handelt, steht hier nicht zur Debatte und wäre für den Sachverhalt unbedeutend.
    Jeder Parkplatz kann in seiner Benutzung sehrwohl vom Baulastträger durch entsprechende Zusatzbeschildeung eingeschränkt werden.
    Bevor wir hier wieder über jedes wenn und aber diskutieren, wäre es tatsächlich sinnvoller, einen entsprechenden Vorwurf abzuwarten oder Seelbach sollte mal ein Foto vom Parkplatz und auch der Zufahrt einstellen. Vielleicht wäre der Sachverhalt dann klarer.

  • Bisserl OT:


    bezüglich Ordnungsamt, Polizei und andere kleinliche Bürger:


    Ich hatte vor Jahren mal einen Wagen mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen (gelbe Nummernschilder) auf einem angemietetem privaten Stellplatz abgestellt. Eines Tages hing ein Zettel von der Polizei dran, daß ich mich melden sollte. Es fehlten ebenfalls die Kennzeichen. Also rief ich an und man bat mich, auf die Wache zu kommen. Die lag aber einige Dörfer weiter und war mit einer guten halben Stunde Fahrt verbunden. Die Polizei hat die Kennzeichen abgenommen, damit niemand die Kennzeichen klaut und damit Unfug anstellt. Ich bekam die aber auch nicht wieder ausgehändigt, da die ja ungültig waren.


    Wohlgemerkt waren es abgelaufene Kurzzeitkennzeichen und das Fahrzeug war auf einem nachweislichen privaten Stellplatz!


    Soviel zu "kann nicht, darf nicht, usw"

  • Hallo Marcel,


    bei uns im bürokratischsten Bundesland müssen in Wohngebieten bei Neubauten 1,5 Parkplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden. Sonst giebt es keine Baugenehmigung.
    Die 1,5 Parkplätze reichen meist nicht aus. Habe bisher bei uns auch nur gehört das es Ärger gibt wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Nachbar von mir hat seit Jahre Pferdeanhänger, Firmenwagen und 2 Privatwagen hinterm Haus auf öffentlicher Strasse stehen ohne Ärger bisher.


    Würde dein Van auch stehen lassen.
    Gruß
    Rolf

    Nichts ist so schlimm das es nicht noch schlimmer kommen kann! :grumble:


  • Gelbe Kennzeichen kenne ich eigentlich nur aus GB, aber ich glaube, Du meinst ganz normale Kurzzeitkennzeichen, wo rechts am Rand in einem gelben Feld das Gültigkeitsdatum erkennbar ist.
    Über die Sicherstellung der Kennzeichen könnte man jetzt nur mutmaßen; eventuell zur Gefahrenabwehr, aber dafür fehlt jetzt ein wenig der Hintergrund bzw. Einzelheiten, gerade, weil sie auf einem erkennbar privatem Grundstück (so nehme ich es an) erfolgte. Was aber definitiv nicht richtig ist, daß man Dir die Kennzeichen nicht herausgegeben hat. Die gehören Dir, dafür hast Du bezahlt, egal ob gültig oder ungültig. Oder Du hast auf dein Eigentum verzichtet und die Schilder zur Vernichtung freigegeben, so wie es die meisten z.B. bei einer endgültigen Abmeldung beim Straßenverkehrsamt machen.

  • Also jemand von der Stadt hat mir gesgat das das ein öffentlicher Parkplatz ist. Es ist halt einfach ein riesiger Teerplatz mit ein paar Parkstreifen. Die Zufahrt ist direkt von der Strasse ohne jegliche Beschilderung.


    Also ich hab den Schwarzen wieder genau dahin gestellt wo der vorher stand :lach:



    War ja jetzt 2 Tage in der Werkstatt... 8o



    So und wenn die nochmal kommt dann kann die gerne die grünen rufen die sollen das dann klären. Ich will aber dabei sein und hämich grinsen wenn sie belehrt wird das ich Recht habe :händereib:

  • So das Ende vom Lied ist das jetzt ein Schild angebracht wurde...


    Da hab ich mal wieder verloren! Oder wisst ihr wo ich sowas anfechten kann? Bürgermeister?

  • Was steht denn auf dem Schild ? Ball spielen verboten ?

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  • parken nur für friedhofsbesucher und ein abschleppschild...


    Ich muss mir mal nen Termin beim Bürgermeister holen.


    Sonst reich ich ne Verwaltungsklage ein. Das geht wohl wenn ein Schild sinnloserweiße aufgestellt wurde.

  • parken nur für friedhofsbesucher und ein abschleppschild...


    Ich muss mir mal nen Termin beim Bürgermeister holen.


    Sonst reich ich ne Verwaltungsklage ein. Das geht wohl wenn ein Schild sinnloserweiße aufgestellt wurde.


    Wa soll hier sinnlos sein?
    Der Straßenbaulastträger, hier offensichtlich die Gemeinde, kann wie schon genannt, sehr wohl den Parkplatz für einen bestimmten Personenkreis einschränken.
    Mit einer Verwaltungsklage machst Du dich lächerlich.

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