arbeitsrechtliche Frage zu Krankheit

  • Moin zusammen...


    es geht mir allgemein im eine Info, die ich von meinem Arbeitgeber bekommen habe, die ich so nicht glauben mag. Aber vielleicht vertue ich mich ja auch damit.


    Es soll so sein, dass ein AG bei Krankheit innerh. der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn, keinen Lohn zahlen muss. Lediglich die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld.
    Die Aussage meines AG`s dazu war - und DAS glaube ich nicht ganz - "das war schon immer so!"


    Stimmt das?? war das schon IMMER so oder ist das neue Gesetzeslage?


    Pony

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Da hat er recht.
    Hier die gestzlichen Bestimmungen; speziell auf Deine Frage Absatz 3:





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    § 3
    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


    (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge
    Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein
    Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im
    Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit
    bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben
    Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten
    Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum
    von höchstens sechs Wochen nicht, wenn


    1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.


    (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1
    gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht
    rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs
    der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der
    Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen
    nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere
    Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung
    nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von
    einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

    (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.


    Ob das immer so war (wie auch immer man "immer" definiert), kann ich nicht sagen, die letzten 40 Jahre war es jedenfalls so.

  • Ok, dann stimmt das wohl erstmal. Aber war das immer so?
    Danke Mike, für den Gesetzestext!


    Meine Krankenkasse sagte gerade "ja, ist schon ewig so". Aber die Mieze am Telefon klang auch erst wie 25. ;)

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Das ist schon immer so gewesen, der §3 des EfzG sagt das ganz klar aus

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • Jupp, alles völlig korrekt so. Darfst halt nicht gleich einen auf krank machen :D


    1998 Ford Crown Victoria P71 ex-cop, V8 280cui
    1974 Chevrolet Nova Coupe, V8 350cui (sold)
    1999 Chevrolet Tahoe LT, V8 350cui (sold)
    WANTED: Chevrolet M1008 / M1009 ex-army

  • Nee, will ja auch keiner. Aber kann ja nunmal vorkommen. Aber wie gesagt, die Info hatte ich nach 25 Jahren Berufsleben noch nicht. Wieder was gelernt.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Ja, ich merk das da dran, dass die Glocken länger werden als das Seil.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Scheiss Schwerkraft :lach:

    94er Opel Astra F 1.6
    98er Opel Omega B Caravan 16V
    95er BMW E34 Limo 525 IA 24V
    2002er Fiat Stilo 1.8 16V
    85er Mercedes !90E W201
    98er Audi A6 4b Avant 2.8

    02er Astra G 1.6 ist auch nur im Weg der Eimer :pinch:

    91er GMC G2500 Lowtop :vain:

    92er Buick Regal Costum



    --xX Mein Van ist wie Lego. Xx--


    :thumbup: --xX Ich bin immer auf der Suche nach dem richtigen Baustein. Xx-- :thumbup:

  • Mann hab ich ein Glück....Mein AG zahlt die 6 Wochen voll und dann 20 Wochen die Differenz zum Krankengeld (ist dann nur minimal weniger, da man das noch versteuern muss)


    Aber ist immer besser man bleibt gesund.


    P.S. Das Entgeltfortzahlungsgestz ist von 1994. Letzte Änderung 2003.


    Aber die 6 Wochen kenne ich seit ich in die Lehre gegangen bin und das war 1975 (Ja, ich weiß auch selbst dass ich alt bin) :kopp:

    Tahoe 2008 Z71 mit Femitec Gasanlage
    Magirus M160R81 (Bus)

    Can Am Bombardier Outlander XT 650 (The Beast)

    Jeep Cherokee 4.0 (ist Eva's Auto...ich darf nur reparieren)
    Trailblazer EU Modell BJ 2001
    Jeep Grand Cherokee 5.2
    Range Rover V8
    Jeep Cherokee 4.0 Limited
    Passat Variant Synchro
    Audi 80 Quattro
    Grand Wagoneer 5,9
    Unimog 404S

  • Ok, dann hängen DEINE Glocken sicher schon aus den Hosenbeinen raus. :D

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)


  • Aber, die 6 Wochen zahlt der AG erst, wenn man länger als 4 Wochen dort angestellt ist. Die Frage ging dahin, was passiert in den ersten 4 Wochen.

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • Ok, dann hängen DEINE Glocken sicher schon aus den Hosenbeinen raus. :D


    deswegen sind kurze Hosen tabu :rofl:

    Tahoe 2008 Z71 mit Femitec Gasanlage
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  • Ups...jetzt wo du es sagst :kopp: Muss wohl doch brille putzen :wisch:


    Müsst ich nochmal in den Schulungsunterlagen nachgucken, meine aber der AG muß nicht. Während der Probezeit über 6 Wochen krank...da gibts bestimmt Arbeitgeber, die dann geleich kündigen. Manche bezahlen aber auch freiwillig weiter. Kommt eben immer drauf an, wie wichtig man denen ist.

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