die beiden Module
??
Richtig ist, dass das Airbasgsystem spätestens bis zum nächsten TÜV komplett ok sein muß ...... eigentlich. (in Hannover kommt man auch schon mal mit defekten SIR durch )
Wie schnell ein Airbagsystem repariert werden muß, ist nirgendwo festgeschrieben .... weshalb auch niemand ernsthaft meckert, wenn die Reparatur noch vakant ist. Soweit alles grün.
Rein rechtlich darfst Du mit dem Fahrzeug allerdings nicht mehr fahren, weil das Airbagsystem Teil der Betriebserlaubnis ist und im Falle des Defekts ist diese Betriebserlaubnis erloschen
Rein praktisch wird das schietegal sein, solange kein Kläger daher kommt (zB. Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung o.ä.)