Moin. Ich habe heute versucht meinen Pick-Up zu zulassen. Wurde mir verweigert. Die Ausnahmegenehmigung für das kurze Kennzeichen hinten habe ich, wenn auch aus einem anderen Landkreis und anderem Kennzeichen wird es anerkannt.
Das Problem sind die Sondereintragungen bzw. Ausnahmegenehmigungen gemäß §70 StVZO und §47 FZV. Dies betrifft bei mir die Bremse in Bauart (§ 41 Abs.18), der Bremswirkung (§ 41 Abs. 18) und die Scheinwerfer (§ 50 Abs. 8). Das Gutachten stammt vom März 2012. Das Ergebnis ist das die Erteilung de erforderlichen Ausnahmegenehmigung vom anerkannten Sachverständigen befürwortet wird. Die Ausnahmegenehmigung dazu fehlt mir leider. Ich will versuchen mir davon eine Kopie bzw. Zweitschrift zu besorgen, jedoch war die Aussage des Pe***rs bei der Zulassungsstelle das sei ihm doch zu alt und ich soll den Wagen neu vorführen und eine neue Genehmigung beantragen. Was ich eine Frechheit finde, denn der Wagen ist mindestens 3x durch den TÜV gekommen und wurde bereits geprüft. So eine Genehmigung verliert doch durchs Alter nicht einfach seine Gültigkeit oder wie seht Ihr das?
Das ganze kostet mich Unmengen an Zeit, nochmal ein Kurzzeitkennzeichen (mindestens wenn alles klappt) und jede einzelne Ausnahme mal eben 50€ bei der Zulassung.
Es kann doch nicht sein das hier so ein trara gemacht wird bei Dingen die längst geklärt sind nur weils ihm nicht in den Kram passt. Wie war das bei euch, hat noch jemand solche Erfahrungen? Da könnt ich ausrasten