ACHTUNG wichtiger Hinweis !
Bei Neuregistrierungen wird die Aktivierungs-Email immer häufiger im SPAM Ordner zugestellt !!

Besonders häufig passiert dies bei Usern die folgende Emailanbieter verwenden:

- web.de
- hotmail
- gmx
- yahoo
- icloud
- aol
Wer sich neu registiert und nicht innerhalb von ca. 60 min eine Aktivierungs-Email erhält,
bitte den SPAM Emaileingang kontrollieren.

Nicht aktivierte Accounts werden automatisch nach 7 Tagen gelöscht !

Anhängerkupplung für S10 PU - brauche Daten/Scheine

  • Zitat

    mein 99er PU hat auch 2,5t ;)

    es geht um den Blazer, nicht um den S-10 ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist auch abhängig vom verbauten AHK Modell.
    So kann es auch sein das letztendlich nur 2290 kg angehängt werden dürfen.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
    Chevy Tahoe LPG
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
  • 2,5 ohne erkennbare Auflastung, Fahrzeug ist Europamodell, 2001 gebaut, mit Anhängelast aber ohne jemals AHK gehabt zu haben her gekommen ;)


    das iss ja nen Ding. Sauerei, das bei mir so wenig iss :(

  • Sei froh Klaus, glaubst gar net wie schwer 2,5to werden können.... :pinch:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Naja, mit vollem Pferdehänger biste ruckzuck an Grenze oder bereits überschritten.



    Sent from my iPhone using Tapatalk

  • ich habe eine Ahk von Bosei, laut der Plakette darf ich damit 2600 kg ziehen, aber wie schon geschrieben sind die Papiere bei der Ahk dabei.


    Schau mal bei Remeder rein die haben alles

  • Die Plakette nutzt dir nix weil du nur das ziehen darfst was in den Fahrzeugpapieren steht.



    Sent from my iPhone using Tapatalk

  • Wenn in den Papieren nichts steht, werden die Daten aus dem Gutachten genommen.


    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

    Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

  • Wenn in den Papieren nichts steht, werden die Daten aus dem Gutachten genommen.


    Das war mal.
    Und das ist ja jetzt das große Problem, was so viele haben.


    Seit der Gesetzesänderung geht das nicht mehr. Wenn keine Daten im Schein, dann keine Anhängerkupplung. Da hilft nur eine Herstellerbescheinigung von GM.
    Das ist der Preis dafür, dass eine AHK mit ECE-Prüfzeichen nicht mal mehr beim TÜV vorgeführt werden muss, wenn im Schein schon eine Anhängelast steht.



    Da hilft wirklich nur ein guter TÜV Prüfer, der noch nicht vergessen hat warum er studiert hat. Problem ist dass die sich mit solchen Aktionen laut EU schon in den illegalen Bereich begeben.

    1995er ChevyVan G20 Starcraft GT

    5,7 TBI; 4L60E; BRC Just Venturi mit 154 Liter Unterflurtanks

    Dodge RAM 2500 HD Longbed

    Chrysler 300C SRT

    Ford E-450 V10 Triton

  • @ gummiente: Japp, die warens (vdocs) - ich finde die Preisliste halt recht ... "ambitioniert". 195€ für die Gewichte ... MannMannMann ... Aber sind immerhin 6 Zahlen. Wär für mich nur der letzte Ausweg.


    ... das muss billiger gehen.


    ;)

  • Bleibt auch die Frage offen, welche Zahlen dort am Ende drinstehen. Wenn du nichts mit anfangen kannst, dann wird es ein teurer Spaß.

    1995er ChevyVan G20 Starcraft GT

    5,7 TBI; 4L60E; BRC Just Venturi mit 154 Liter Unterflurtanks

    Dodge RAM 2500 HD Longbed

    Chrysler 300C SRT

    Ford E-450 V10 Triton

  • So siehts nämlich aus.


    ... und wenn das wirklich so ist, das jeder Wichtel ne AHK unter sein Auto bauen darf und damit dank ABE durche Weltsgeschichte cruisen darf - ich meine, da reden wir im Extremfall von 3,5to - dann lehnt er sich eigentlich nicht soooo weit aussm Fenster wenn er mir irgendwas umme 2000/400/75 einträgt ... ;)


    ... belegt durch Fahrzeugscheine, Verkaufunterlagen etc. pp ...


    ... ich werde berichten.

  • Wenn dir die 2000/400/75 ausreichen, dann könnte das klappen.
    Ist für den Chevy nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt.

    1995er ChevyVan G20 Starcraft GT

    5,7 TBI; 4L60E; BRC Just Venturi mit 154 Liter Unterflurtanks

    Dodge RAM 2500 HD Longbed

    Chrysler 300C SRT

    Ford E-450 V10 Triton

  • 2000/400/75 sollte aber 2000 / 750 / 75 sein, bedenke du darfst dann keinen ungebremsten OBI Hänger mehr ziehen auch nicht leer weil ZGG Zulässiges Gesammt Gewiecht 750kg betragen, somit auch nicht leer ziehen.
    Da darf der Hängen nicht mehr als 2000 / 400 KG Zulässi Gesgesamt Gewicht des Hänger betragen. Bedenke das und sag das auch den Prüfer.
    Weil sonnst wenn Sie dich aufhalten wirds teuer und der Hänger bleibt stehen da wo sie dich aufhalten. Ich habe die erfahrung schon hintermir.
    400KG ZGG sind die kleinen ungebremsten DDR Hänger, die Obi Händer Motorradanhänger haben alle 750 KG ZGG.


    2000 KG Gebremst
    400 KG Ungebremst
    75 KG Stützlast


    Und da hilft dann auch nicht zusagen ,
    Ja der ist ja leer, macht nichts ZGG immer bedenken .
    Nur als INFO bedenken nämlich die Wenigsten. :denk::kopp:


    Und noch was : Ganz Wichtig :
    In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen.


    Das heist du darfst einen WW ziehen auch am Sonntag da Privat, aber keinen anderen Anhänger ( Autobahn ) 3,5 Tonnen ZGG
    es gibt Pickups oder Geländewagen Bullis usw. die absichtlich eine LKW- Zulassung haben, die werden nämlich nach Gewicht besteuert und nicht nach ccm, sind also billiger als ein normaler PKW.


    Für diese Fahrzeuge gilt das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger!!!
    Solo dürfen diese Fzg. Sonntags betrieben werden, aber nicht mit Anhänger(Gespann).
    Wenn das Gespann nicht über ein ZGG von 3,5 T kommt, liegt das gespann 3,49 T darf man fahren ab 3,5 T nicht mehr


    Wollte ich blos also INFO Zu dem Tema anhängen Past hier gut rein find ich wissen nämlich die wenigsten. Muss mich mit dem Scheiß leider Beschäftigen wegen meinem Job

    Gruß Markus


    aus München- Bayern


    Hubraum statt Spoiler - Völlig Sinnlos aber Geil


  • Das ist absoluter Bullshit!


    In dem Fall gilt das tatsächliche Gewicht und niemals das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers!


    Guggst du hBitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    Zumal im Fahrzeugschein bzw der Zulassungsbescheinigung von maximaler Anhängelast die Rede ist. Du kannst auch bei einer maximalen gebremsten Anhängelast von 800kg einen 3500kg schweren Anhänger dranhängen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht über die 800kg hinausgeht.

  • Abgesehen davon, daß wir jetzt leider hier total Off Topic sind, auch von mir nochmal eine Anmerkung zu diesem dummen Gesülze von Cowboy 01:


    du darfst dann keinen ungebremsten OBI Hänger mehr ziehen auch nicht leer weil ZGG Zulässiges Gesammt Gewiecht 750kg betragen


    das ist Schwachsinn. Maßgebend ist einzig das tatsächliche Gewicht des Anhängers!!



    Das heist du darfst einen WW ziehen auch am Sonntag da Privat,


    Schon wieder so ein Blödsinn! eine Trennung von "privat" und anderen gibt es nicht und auch ein "Privater" Lkw hat Sonntags Fahrverbot mit Anhänger!!!



    aber keinen anderen Anhänger ( Autobahn )


    Bullshit. Das Sonntagsfahrtverbot trennt nicht zwischen Straßenkategorien, das gilt überall.



    Wenn das Gespann nicht über ein ZGG von 3,5 T kommt, liegt das gespann 3,49 T darf man fahren ab 3,5 T nicht mehr


    Noch so'n Müll :kotz: ! Das Sonntagsfahrverbot für "Lkw mit Anhänger" bezieht sich auf die eingetragene "Lkw" Klassifizierung in der Zulassungsbescheinigung und hat nichts mit Gewichten zu tun!



    Cowboy, es wäre schön, wenn Du dies ewige unqualifizierte Gesabbel mal unterlassen würdest. Weniger Saufen soll auch helfen.




    So, und nun doch bitte wieder Back on Topic please!!
    ... denn der Boris sucht ne Scheinkopie vom S10 ....

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Muss der Schein unbedingt vom S-10 sein oder kann es auch vom Blazer sein?
    Der Blazer hat ja gebremst 2041 kg und ungebremst 454 kg. Würde da ne Kopie helfen?


    @ Markus:
    ZGG heisst Leergewicht Anhänger + Ladung.
    Rechenbeispiel:
    In Papiere ungebremst 450 kg
    Leergewicht Anhänger 100 kg
    Ladung 300 kg
    Macht zusammen ZGG 400 kg. Darfste fahren und hast noch 50 kg Luft. Haste 370 kg Ladung, biste 20 kg überladen ;)


    Das Thema Stützlast lasse ich besser hier raus, da gibts auch noch was spezielles ;)

  • In mobile.de steht einer mit 2336/750/120


    Ist aber ein S-10 von 1997. weiß nicht ob das was bringt, aber kontaktiere doch mal den Verkäufer wegen einer Scheinkopie. Ist ein Roter S-10. Bin leider zu doof vom Handy aus den Link einzufügen.


    Gruß Flo

    1995er ChevyVan G20 Starcraft GT

    5,7 TBI; 4L60E; BRC Just Venturi mit 154 Liter Unterflurtanks

    Dodge RAM 2500 HD Longbed

    Chrysler 300C SRT

    Ford E-450 V10 Triton

  • Weis garnicht das man einen Kaffee rausch bekommen kann,
    Gregor darf ich hier noch sein oder soll ich mich hier abmelden, bin gerade am raussuchen von dem Zetel da steht das drin, wo ich verdonnert wurde genau aus diesem Grunde.
    Zukunft gibt es keine hilfe mehr meite es nur gut macht euern scheiß alein Dir Gregor wünsche ich alees was suchs dir raus.

    Gruß Markus


    aus München- Bayern


    Hubraum statt Spoiler - Völlig Sinnlos aber Geil

  • Deswegen braucht Ihr Beiden Euch net die Köppe einhauen..... :thumbdown:


    Es gibt nähmlich keine einheitliche Regelung diesbezüglich, das ist von Bundesland zu Bundesland


    unterschiedlich geregelt...... :kopp:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!