wenn nicht, muss ich euch wohl noch eine Nacht ertragen
Macht nix, fahre auch erst Montags.....
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wenn nicht, muss ich euch wohl noch eine Nacht ertragen
Macht nix, fahre auch erst Montags.....
Wird ja Lustich das da.....Hab klein Hoe uff Anhängele hinten dran bambeln......mal sehen ob durch komm.
Wie immer, DEUTSCHES REGELWERK
Hab klein Hoe uff Anhängele hinten dran bambeln
Wasn das?
Sonntags von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr kann's bös' Mecker geben......
Das wäre echt Klasse wenn das endlich mal klar geregelt wird.
Aber ich glaub die haben die Ferienreiseverordnung immer noch nicht dabei oder geht das dann automatisch. Bisher betrifft das die Gleichen Fahrzeuge wie im §30.
Ferienreiseverordnung
Automatisch geht das keinesfalls. Allerdingsist vielleicht jemand von den Ausschußmitgliedern so helle, das ausdrücklich darauf auszuweiten ...... ich fürchte aber, nicht.
Da es nur bestimmte Autobahnabschnitte betrifft und kein generelles Fahrverbot ist, find ich es nicht so schlimm. Landstraße geht immer.
Ja klar , nervt nur das Gezuckel.
Wenn ich das richtig lese ist das durch gewunken worden:
Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
(siehe Beschlusstenor)
Hmm, ich denke das sind noch nicht die Ergebnisse vom Freitag sondern nur die Empfehlungen was alles geändert werden soll.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Ergebnisse schon bekannt gegeben worden sind. Das war zu knapp vor dem Wochenende.
""Die Bundesregierung soll zum einen gebeten werden, über die angestrebte Änderung der StVO die Klarstellung zu berücksichtigen, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gelten soll""
Das geht recht fix....
Der Link ist zum Protokoll der Sitzung vom Freitag.
Die Protokolle sind öffentlich und werden sofort online gestellt.
Du darfst nicht das DOK 85/1/17 als einzelnes Betrachten, das war nur die Vorlage zur Sitzung vom 10.03.2017.
Ich glaube, dann wird es noch komplizierter, oder es müßte dabei gleich rechtssicher definiert werden, was unter "gewerblich" fällt.
es müßte ... rechtssicher definiert werden
oha, ein Deitscher
Warum?? "gewerblich" ist ein klar definierter Begriff. Das reicht absolut.
Gewerblich ist, wenn einer am WE zu einem Treffen fährt und da was verkauft!
das meinst Du jetzt als Scherz, oder?
Gewerblich ist, wenn einer am WE zu einem Treffen fährt und da was verkauft!
Nee Nee Nee....
Das würde ja bedeuten, das jeder der zu einem Treffen fährt und Teile die er Zuviel hat auf dem dortigen Flohmarkt (falls vorhanden) verkauft gewerblich handeln würde...
Nee Nee Nee.. sooo einfach ist das nun auch wieder nicht.
Ist aber auch egal: Wenn jemand eindeutig seinen als LKW zugelassen PU mit Freizeit Equipment voll geladen hat und nen WoWa hinten dran hängen hat, dann ist das ganz sicher keine gewerbliche Fahrt.
(Ich denk da jetzt mal anls Beispiel an unseren 8-Ender (Harald) wie voll geladen der zu den div. Treffen erscheint.)
Denn darum ging es ja um die Problematik der zur Zeit noch geltenden Gesetzgebung das man nicht Sonntags zu einem Treffen fahren wenn der PU als LKW zugelassen ist und ein WoWa hinten dran hängt.
PU mit Freizeit Equipment voll geladen hat und nen WoWa hinten dran hängen hat, dann ist das ganz sicher keine gewerbliche Fahrt.
DOCH! Zigeuner auf Materialbeschaffung .... eindeutig gewerblich!
DOCH! Zigeuner auf Materialbeschaffung .... eindeutig gewerblich!
Gregor du.... A***..
Willst du unseren Harald jetzt als Zigeuner bezeichnen ??
Ich meinte eher den Thomas mit seinen Dampfmaschinen, aber der hat ja keinen PU
Aber Leute, die regelmäßig auf Flohmärkten verkaufen, bekommen da nicht nur Besuch vom Finanzamt (wenn sie Pech haben). Bei ebay Verkäufern lässt sich das einfacher beweisen
Willst du unseren Harald jetzt als Zigeuner bezeichnen ??
Mmmmmoooooooooooooomennnnnnnnnt ....
Die Personifizierung des Kopfkinos stammt nunmal eindeutig von Dir ..... würde ich nie wagen
Willst du unseren Harald jetzt als Zigeuner bezeichnen ??
Mmmmmoooooooooooooomennnnnnnnnt ....
Die Personifizierung des Kopfkinos stammt nunmal eindeutig von Dir ..... würde ich nie wagen
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Ich meinte eher den Thomas mit seinen Dampfmaschinen, aber der hat ja keinen PU
Und wenn ich einen hätte, dann als PKW zugelassen. Genau um so nem Mist aus dem Weg zu gehen...
Son Avalanche tät mir ja schon auch gefallen...
Aber mal Spass beiseite, es ging ja eigentlich um das "noch" bestehende Altgesetz und der neuen Definition die im Bundesrat durch gewunken wird oder wurde.
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