Moin zusammen.
Hier ist immer die Rede von 2,7t- 3,5t ...Zugkraft. Was für ein Haus soll gezogen werden? Standardwohnis sind zwischen 1,2-1,5t mit reichlich Platz bis 4Personen zu bekommen. Also stellt sich bei unseren Kraftpaketen eher die Frage, reicht die Kühlleistung wenns mal z.Bsp. in die Berge geht. Aufliege/Stützlast sollte auch mind. 100Kg sein.
Bremsen mit Trommel? Mmh?
Aber dringende Empfehlung aus eigener Erfahrung. Hol dir einen mit Auflaufbremse (die auch fkt!) und Schlingerkupplung. Nur wer schon einmal ein Gummiball bei 95kmh zum stehen brachte, weis von was ich rede .
Und dann viel Spass mit der Freiheit auf 6 Rädern! Es gibt kaum was Schöneres. Meine Norwegenplanung 2020 hat gerade begonnen.
Übrigends, Rainers Foto
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GMC C1500 fit für einen Wohnwagen?
- Jacks
- Erledigt
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Hi, euch allen schon mal besten Dank für Eure antworten. Ich kläre mal beim tüv welche Unterlagen der Bock benötigt und ob der US Adapter den ich verbauen möchte eine „gültige“ Zulassung hat. Der pu bremst ordentlich bremsen sind auch komplett neu aber noch zusätzliche 1,5t wollte ich ihm nicht zutrauen. Also funktionierende Auflaufbremse ein muss . Gruß Michael
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der US Adapter den ich verbauen möchte
Mal ne Frage,haste H- Zulassung?
Denn eventuell darf die nicht dran die du möchtest. -
Die Diskussion um eine Auflaufbremse ist müssig.
In DE müssen alle Anhänger über 750 Kg gebremst sein.
(Und das ist in der Regel bei der Kugelkupplung eine Auflaufbremse) -
Hol dir einen mit Auflaufbremse
Ein Miniwohnwagen wird für Michael nicht reichen....und Schlingerkupplung Nur wer schon einmal ein Gummiball bei 95kmh zum stehen brachte, weis von was ich rede .
Die ist wie eine Kopfschmerztabette, bekämpft die Symptome aber nicht die Ursache.... -
Harald wir zwei machen dann ein Beladungs Seminar
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Harald wir zwei machen dann ein Beladungs Seminar
Aber nur wenn du seinen Oldschoolwohnsitz kaufst
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Harald wir zwei machen dann ein Beladungs Seminar
Aber nur wenn du seinen Oldschoolwohnsitz kaufst
Können wir auch unabhängig davon machen.... -
Hallo Jacks,
mit der US-Anhängebock könntest Du Pech haben.
Suche Dir einen Prüfer der US-Cars macht bzw. eine Werkstatt die US-Cars macht wo auch der Prüfer hinkommt.
Die Elektrik ist kein problem. Da kann Ich Dir helfen.
Den Euroadapter für den US-Einschub fahre Ich auch mit E-Zeichen.
Aber am wichtigsten ist die Anhängelast in den Papieren. -
Geht doch um die Anhängelast....
jepp, bei mir schon ...
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Aber am wichtigsten ist die Anhängelast in den Papieren.
Na ja, ich fahre seit zwanzig Jahren ohne eine Eintragung in dem entsprechendem Feld.
Hat noch nie jemand interessiert.Nur wenn der falsche Wert drin steht, und der Anhänger offensichtlich schwerer ist, DANN hat man die Arschkarte.
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Na ja, ich fahre seit zwanzig Jahren ohne eine Eintragung in dem entsprechendem Feld.
Hat noch nie jemand interessiert.Hi, was ist denn wenn sich einer dafür interessiert , bleibt der Wohnwagen stehen, legen die den ganzen Zug lahm, ich hab da keine Erfahrung . Wenn ich nichts eingetragen habe dann weiß ich auch gar nicht was der ziehen darf. Telefonat mit dem Tüv: Datenblattstelle ermittelt den Wert (andere Werte wie GM vorgibt), Original GM Anhängebock drunter und us adapter dran, das soll dann Ok sein. Ich wäre auch froh wenn das ohne die Eintragung ginge. Ich meine auch noch keinen C10/C1500 mit Anhängekupplung gesehen zu haben.
Mal ne Frage,haste H- Zulassung?
Denn eventuell darf die nicht dran die du möchtest.Nein hab ich (noch) nicht, aber wenn es den mit Anhängekupplung gegeben hat wird das doch kein Problem sein, oder? Hab mal gehört das Sicherheits relevante Sachen ausgetauscht werden dürfen.
Danke für Eure Hinweise -
Das mit den Sicherheitsrelevanten Dingen habe ich anders gehört.
Aber halte mich auf dem Laufenden, denn unser G30 soll auch nen H bekommen.
Hab gehört das ich nicht mal LED Positionsleuchten verbauen darf,ob vorn oder hinten. -
was ist denn wenn sich einer dafür interessiert
Es fehlt bei mir ja nur der Eintrag in den Papieren. Der Einschub hat ja Typenschild, Prüfzeichen und entsprechende Papiere. - Der amerikanische Anhängebock gilt bei einem LKW als Teil des Rahmens. (Ist aber im Streitfall Auslegungssache, sieht jeder anders).
Die BAG hat bei der Kontrolle nur die fehlerhaften Papiere beanstandet, den Zeigefinger erigiert und ermahnt, ich müsse das schnellstens nachtragen lassen. Mit 15,-€ mußte ich dann deren Sprüche bezahlen und bekam ein "gute Fahrt" mit auf den Heimweg.
Bei einer Polizeikontrolle habe ich einfach behauptet, ich hätte die Papiere leider zu Hause vergessen. Da Halterabfrage und Personalausweis übereinstimmten, haben sie micht fahren lassen.Ich denke, da wird von den gesetzestreuen Deutschen mal wieder viel Wirbel gemacht um die Eintragungen. Es ist ja noch nichteinmal "fahren ohne Betriebserlaubnis", wenn man es in einem gewichtsmäßig vertretbaren Rahmen hält. Niemand wird meckern, wenn an Deinem C10 ein 1,8t Wohnwagen dran hängt. Das der das auf jeden Fall ziehen dürfte, weiß auch jeder Gesetzeshüter.
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Ich kenne das auch so, das eine Anhängelast in den Papieren eingetragen sein muss. Der Anhängerbock (passend zum Auto) gehört zum Rahmen und der Adapter benötigt ein E-Prüfzeichen (giebt es im Netz in diversen Ausführungen), dann sind keine weiteren Eintragungen notwendig. So ist zumindest die Aussage von meinem TÜV-Prüfer.
Gruß Uwe
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Das mit den Eintragen der AHK ist Geschichte...
Ich habe damals an meinem Express einen Anhängebock ohne Typenschild gehabt, da habe ich bei Rameder einen Einschub mit 140kg Stützlast und E-Prüfnummer gekauft und eingeschraubt, der eine entsprechende Kugel mit 3,5 Tonnen zulässige Zuglast hatte.
Den TÜV Prüfer meines Vertrauen gefragt, der meinte nur es muss eine E-Nummer an dem Einschub sein und in der ABE die Zulässige Stütz u. Anhängelast eingetragen sein. Eine Eintragung in den KFZ Papieren wird seit einigen Jahren nicht mehr gefordert.
In dieser Konstellation bin ich dann 2 mal übern TÜV gegangen Ohne dass sich jemals einer Beschwert hat.
Verantwortlich wenn der Wohni die AHK abreißt ist sowieso der Fahrer/Halter. vorallem wenn keine E-Nummer vorhanden ist.
hatte aber auch nie Probleme, denn hatte nur ne 1,3 Tonnen Wohndose drann.
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Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. , @TomS74, ich warte noch auf Antwort von der Datenblattstelle. Laut dem Telefonat mit der tüv Filiale muss der Bock zum Auto gehören und die Kupplung eine Zulassung haben. Wichtig wäre aber der Eintrag weil man sonst auch nicht weiß wie viel ich ziehen darf. Die Angaben von gm gelten in Deutschland nicht und wenn ich daneben lange und etwas passiert, das ist nicht meins. Ich werde an die Werte ohne Eintrag wohl nicht dran kommen.
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Schreib doch den mal an was der da für nen Haken dran hat,ggf erfährst du sogar die Daten.
Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/gmc-c1500-pickup-ehrliches-auto-classiccarranch/1232393900-216-1227?utm_source=sharesheet&utm_medium=social&utm_campaign=socialbuttons&utm_content=app_android
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Das ist leider ein anderes Modell meiner ist bj 79 . Der ist in der Form ziemlich selten zu finden (Short bed, stepside) und ich hab noch keinen mit Anhängerkupplung gesehen.
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Du sollst auch nich tauschen, du sollst fragen
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