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Steuerbescheid

  • Soweit nachvollziehbar, aber doch sowas wie eine Einzelbegutachtung u. -Abnahme.
    Letztlich ist es lt. geltenden Recht so das jeder als LKW zugelassene Pick Up seine LKW-Zulassung behalten KANN, aber die Steuer als PKW berechnet werden KANN. Außer: Die Ladefläche ist länger (56%) als das PKW-Abteil ...gemessen vom durchgetretenen Bremspedal bis Oberkante Kopstütze! - So die offizielle Berechnung.
    Natürlich ist auch ein bisschen Fachwissen und guter Wille des ausmessenden beim Vorfahren von Vorteil...
    Ihr könnt also schon mal selber nachmessen und eure Chancen ausrechnen ;)


    So Pauschal kannste das nicht sehn....:pinch:


    Is ja bekannt das jedes FA sein eigenes Süppchen kocht.....:wacko:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Die Thematik ist höchst interessant.
    Meinen Vorrednern kann ich an der Stelle nur Recht geben, dass jede Kommune hier ihr eigenes Süppchen kocht.


    Seit gut nem halben Jahr fahre ich auch wieder LKW (jedenfalls vor dem Zollamt) :headbang:


    Möchte kurz meine Story zum Besten geben.


    Fahrzeug. K1500 Ext. Cab (1,5 Kabine), im Fzg.schein = LKW, Besteuerung bis 2016 = LKW


    Wie in diesen Fred geschrieben kam auch mir ein Schreiben über die neue Besteuerung reingeflattert.


    Noch am selben Tag Einspruch eingelegt. 4 Wochen nix mehr gehört. Dann: Einspruch wird bearbeitet. Wieder 2 Wochen nix gehört. Dann Erläuterung zu neuer Besteuerung.
    Begründung: LKW mit mehr als 3 Sitzplätze = PKW. Erneut Einspruch eingelegt und Bilder beigefügt, die den Truck "beladen" zeigen.
    4 Wochen nix mehr gehört. Dann einen direkten Sachbearbeiter namentlich zugeordnet bekommen. Der am Tel. direkt schon erwähnt, dass es mit 1,5 Kab. eng wird. Gab mir den Ratschlag, die Kiste zum Vermessen zu fahren. Ladefläche voll gerümpelt, Rückbank hoch geklappt, Werkzeug in die Kab gestellt, ne Ladung Dreck auf einem Waldweg an die Karosserie geholt und los.
    Ohne Voranmeldung 2 Orte weiter zur Vermessung gefahren. Freitagmittag, der Behörden Lieblingszeit :vain:
    Mit Meterstab, Vermessungsprotokoll und 20 minütigem Akten wälzen raus an den Truck.


    Gemessen wurde: Von Bremspedal bis Vorderkante Sitzbank addiert mit Vorderkante Sitzbank bis Rückwand Kabine. Dagegen wurde die Ladefläche gemessen. Zusätzlich wurde die Breite gemessen. Alles protokolliert.


    Rein in das Behördenkabuff und der Jogi das in seinen Rechner gehackt. Ergebnis: LadeflächenFLÄCHE ca. 52% der Gesamtfahrzeugfläche im Verhältnis zu FahrgastzellenFLÄCHE. Somit: Grauzone.
    Mir wurde verklickert, dass ein Verhältnis <50% in jedem Fall ein PKW ist und ein Verhältnis >55% in jedem Fall ein LKW. Volltreffer!


    Jetzt kam der Fzg.schein ins Spiel. Der sprach allerdings gegen mich. Höchstgeschwindigkeit = 145km/h, Sitzplätze = 6, max. zul. Zuladung = 500kg.
    3 Kriterien, die die Besteuerung als LKW angeblich in jedem Punkt unmöglich machen.


    Habe dann den für mich einfachsten Weg gewählt und die Sitzplatz Anzahl reduziert.
    Rückbank raus, Gurte raus, Anschraubpunkte verschweißen lassen und zum TÜV, nen neuen Schein erstellen lassen.


    Kopie des neuen Scheins dann an meinen Sachbearbeiter geschickt und 4 Wochen lang nix gehört. In der Zwischenzeit war auch die Urlaubszeit in vollem Gange.


    Nach langem hin- und her, viel Schriftverkehr, endlos langen Wartezeiten, unzähligen Telefonaten, und zahllosen Aussagen wie "da kommen Sie nicht mit durch" oder "da kann ich leider nix mehr für Sie tun" hat sich die Hartnäckigkeit und ein kleiner Wermutstropfen (die hintere Sitzbank fehlt ja) gelohnt.


    Der Truck ist wieder LKW und spart mir somit ziemlich genau 1000€ Steuer pro Jahr.



    ... dies meine Story zur Besteuerung. Falls einer der oben genannten Punkte näher ausgeführt werden soll, kann ich auch nochmal nachlegen.


    Grüße und viel Erfolg!

  • So kenn ich es im allgemeinen auch: Ladefläche größer als Fahrgastzelle ist LKW. Ladefläche kleiner ist PKW.
    Natürlich gibt es immer wieder Erbsenzähler, die einem ,aus Prinzip' die LKW-Versteuerung nicht gönnen -
    Letztlich ist es wie immer eine Ermessensfrage wenn's knapp wird, also kommt man mit nett und freundlich bestimmt weiter als mit rum meckern...
    Und wenn das Auto mal in einen anderes Bundesland verkauft wird geht der Spaß wieder von vorn los, wenn er keine PKW-Steuer hatte. Weil die soll man möglichst zahlen!

    :haha: :chevy:

  • Das hat weniger mit Erbsenzählen zu tun, sonder schlichtweg mit der Gesetzesgebung. Der §18 KfztsG besagt das nun mal. Und daduch, daß der Zoll die Steuergeschichten nun macht, ganz klar., der Staat treibt selber ein. Und in der Definition steht drin, solange mehr als 3 Sitzplätze und eine Höchstgeschwingigkeit von mehr als 140 km/h ist es augenscheinlich ein PKW. Und somit nach Hubraum oder Schadstoff ausstoß zu versteuern.

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • naja - 1000 Eujo ist auch ne Hausnummer (gruselig) - mein erster Steuerbescheid war mit 412 € im Verhältnis noch gnädig.


    mit LKW-Besteuerung sind es jetzt 196€ :D

  • Paul - dat is nur der "dicke Backen Zuschlag" bei Deinem Puderdöschen.
    Schlanker LKW gleich nicht ordentlich :hmm: - ich gönn Dir die paar Eujo bzw. ich leiste mir dann :wurst:

  • Ich fahre einen 1,5 Kabiner, 5 Sitze vorne zwei Sessel, hinen eine Bank für 3... kurze Pritsche, die "nur" 195cm lang ist, Das Auto ist ein 3 Türer, also beifahrerseitig eine zweite Tür. Ich habe das Auto gebraucht gekauft habe mir nachweislich versichern lassen, das es bei ihm als LKW besteuert wurde.
    Als der Bescheid dann wurde ich eines besseren belehrt, knapp 900€ Steuer als PKW. Ich hab sofort Widerspruch eingelegt und Bildern belegt. Dann bekam ich einen termin zur Vorot begutachtung. Zwischenzeitlich habe ich ein wenig herumrecherchiert, weil bei der KFz Steuer wohl die Zügel angezogen wurden.... also die drei hinteren Sitze beim Tüv austragen lassen und dann zum Termin.
    Der Zollmensch meinte dann, es wird knapp, weil es ja ein kleiner Pickup ist und zu der kleinen Pritsche auch nur 500kg Zuladung hat... letztendlich hat die Austragung der hinteren Sitze die Lkw besteuerung gebracht . Meinem Widerspruch wurde stattgegeben. :thumbup: :thumbup:


    Ach und ich nutze meinen Pickup auch als LKW zwar nicht täglich aber doch recht häufig darum habe ich ja einen Pickup.
    P.s. die "kleine" Pritsche ist immerhin 2m lang, bei den Pickups die ich hier in der Gegend ssehe, meist Ranger oder Navaras, sieht das eher aus wie eine Limosine mit Rucksack

    Einmal editiert, zuletzt von Mproper ()

  • Hm, vielleicht werfe ich meinen Hut auch noch in den Ring.


    Unser Dicker mit seiner Extended Cabin darf 750kg auf die Pritsche nehmen, die ist aber auch nur 1,96m lang, und ein Fünfsitzer mit echten eingetragenen 180km/h isser auch noch. Also auch wieder ein klarer Fall von unklar, möchte man meinen. Und da es hier auch nicht um vierstellige Beträge geht habe ich in seinen ersten 12 Monaten auch erst mal gezögert.


    Andererseits wird er entweder ein- oder zweisitzig gefahren und bekommt in Kürze ein Pop-Up - Schneckenhaus auf die Pritsche. Da sollte dann doch was gehen in Sachen LKW, auch beim Zollamt in Minga.


    Schaun mer mal. Wenns was Bemerkenswertes gibt, bemerke ich.




    Servus,


    Radersilvo


    8)

    2001er Chevrolet Silverado 2500HD, Ext. Cab.
    6,0l Vortec V8, 4x4, Z71-Offroad-Package

    Dreigangautomatik

    Magnaflow in C-Dur

    Airbag in Wagenfarbe

  • Ich hoffe, der Bericht in der Auto-Bild vom 19.05.2017 bezieht sich auf die bisher hier beschriebene Praxis mit dem Zoll;
    oder bahnt sich da wieder was neues an?
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    • Offizieller Beitrag

    Das beschreibt nur die gängige Praxis.

    Gruß Thomas

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    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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    Chevy Tahoe LPG
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  • Aus eigener Erfahrung: null Chance auf LKW, wenn die ladefläche nicht wenigstens 55% der Gesamtnutzfläche ausmacht!
    Die stören sich vor allem daran, an der Anzahl der Sitzplätze, der Höchstgeschwindigkeit und der Ausstattung!
    Laut Meinung Zoll kann ein PU mit Leder und Klima und 165km/h nicht ausschliesslich zur Lastenbeförderung gedacht sein!
    Deshalb PKW-Steuer.
    Und es macht einen gewaltigen Unterschied, ob der Karren vor Mitte 2009 oder danach zugelassen wurde.

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