Tach,
hab mal ne Frage, ich würde gern ne 13 polige AHK Dose an meinem K5 (Bj. 76) bauen, ne 7 polige ist schon dran und ein H-Kennzeichen hat er schon.
Könnte es eventuell Probleme beim TÜV geben wenn ich eine anbaue? Wer hat da schon mal Erfahrungen sammeln dürfen, und welche?
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13 polige Dose am 76er K5 mit H-Kennzeichen ?
- JoChevy
- Erledigt
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Mach doch einfach 'ne 13er nebendran, steht bei mir auch noch auf'm Plan....
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Nee Nee Nee--- das kann Stress beim H geben...
in dem Bj gabs noch keine 13er Dose...
Wenn den falschen Blaukittel erwischst kann das Mecker geben. -
und solange es Adapter von 7 auf 13-polig gibt, mussas doch gar nicht...
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und solange es Adapter von 7 auf 13-polig gibt, mussas doch gar nicht...
Doch, u.a. Rückfahrscheini und Dauerstrom am Anhänger unterstützt die 7er nicht.
Bei NSL bin ich mir grad nicht so sicher. -
Hi, hast du Rückfahrscheinwerfer der ist bis 79 keine Pflicht . Bin der Meinung wenn der Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben ist dann darfst/musst du auf 13 umrüsten.
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Ich hab an meinem K 5 mit H-Kennzeichen eine 13-polige Dose ... gab bei der Erstellung des "Oldtimer-Gutachtens" keinerlei Probleme.
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Hi, hast du Rückfahrscheinwerfer der ist bis 79 keine Pflicht . Bin der Meinung wenn der Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben ist dann darfst/musst du auf 13 umrüsten.
Hab am Wohnwagen einen Rückfahrscheinwerfer, den brauch ich auch bei dem Schiff.
Ich hab an meinem K 5 mit H-Kennzeichen eine 13-polige Dose ... gab bei der Erstellung des "Oldtimer-Gutachtens" keinerlei Probleme.
Das klingt doch schon mal super
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Nässen die sich ehrlich schon wegen sowas ein?
Ich lebe ja schon seit einigen Jahren mit der Hoffnung irgendwann meinen 78'er Cutlass doch noch mal fertig zu bekommen aber wenn ich sowas lese... -
Nässen die sich ehrlich schon wegen sowas ein?
Ich lebe ja schon seit einigen Jahren mit der Hoffnung irgendwann meinen 78'er Cutlass doch noch mal fertig zu bekommen aber wenn ich sowas lese...Denke aber auch das es an dem Kittelträger liegt
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Das hängt auch sicherlich von der jeweiligen tageslaune des Blaukittels ab und ob ihn am Wochenende die Mutti ran gelassen hat.
(deshalb fahr nie montags zum Blaukittel... ) Oder so... -
13 polige Anhängersteckdose ist für das H-Gutachten überhaupt kein Problem! Nirgendwo.
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Top, das beruhigt mich enorm
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Hast ja auch sicherlich keine Reifentypen drauf, die nur bis 1980 hergestellt wurden?!?
Bei sowas ists echt kein Problem. Das zählt sogar noch als Verbesserung der Verkehrssicherheit! Hast ja dann Rückfahrscheinwerfer.
Darfst ja auch zB H4 Birnen mit "Mehr Lichtpower" einbauen, die es damals noch nicht gab.
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Und LED Tagfahrlicht
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Und LED Tagfahrlicht
Das ist korrekt. Wird vom TüV als Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gewertet. Weiterer Vorteil: Lima wird nicht beansprucht.
Was man auch machen kann: Per Schalter das Tagfahrtlicht ausschalten können (Masse der Leuchten), falls man mal zu einem Treffen fährt, bei dem Wert auf "Originalität" gelegt wird.............
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Wie isses den in Bezug auf Leuchtmittel in LED....
Standlicht etc -
Verboten.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Verboten.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Grundsätzlich hast du recht, aber soo pauschal kann man es nicht sagen. Auch hier heiligt der Sinn/Zweck die Mittel.
Wenn z.B eine originale Lampe nicht genügend hell ist und mit einem LED Leuchtmittel die Sichtbarkeit ganz erheblich verbessert wird, dann kann der Prüfer dies Leuchtmittel zur Erhöhung der Sicherheit akzeptieren. Aber nur dann.
(zB. LED-Blinker-Birne in der OEM Rüchfahrleuchtenkammer)Ganze LED Leuchten Einheiten sind selbstverständlich absolut verboten.
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Top,auch damit kann ich arbeiten.
Danke für die Info's.
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