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Stress mit dem Zoll wegen Rückleuchte

  • Hallo zusammen.


    Ich muss mal meinen Frust los werden und gleichzeitig fragen ob das auch schon mal jemanden von euch passiert ist.


    Vor ein Paar Wochen habe ich mir beim rückwärts einparken die linke Rückleuchte geschrottet :dash:


    OK, shit happens. Also eine neue (Aftermaket, keine OEM) aus dem Internet bestellt, leider nicht via Ebay oder Rockauto, denn die Leuchte kam im Frachtbereich am FRA an inkl. dem ganzen Zoll-Kram :pinch:


    Wie zu erwarten kam dann der Brief mit der Ankündigung der Zollbeschau. Also heute nix hin zum FRA und zusammen mit einem Herren von der Spedition die Sendung dem Zoll vorgeführt.


    Die nette Dame von Zoll fing dann gleich nach einer Herstellernummer und dem E-Prüfzeichen zu suchen :search: Als ich dann meinte das Sie wahrscheinlich lange suchen kann aber nichts finden wird (nicht mal meine OEM Leuchten am Burban haben ein E-Prüfzeichen), durften wir alles wieder einpacken ;(


    Die Kollegen vom KBA sollen jetzt entscheiden ob die Leuchte in Verkehr gebracht werden darf oder nicht :mist:


    Ich habe dann noch gefragt was passiert wenn das KBA negativ entscheidet, dann dürfe die Sendung nicht eingeführt werden und würde wieder an den Absender zurück gehen :thumbdown:


    Sollte das wirklich so kommen das die wieder zurück geht, woher bekomme ich dann eine neue Rückleuchte für meinen Burban? Und ich habe vorhin noch einmal nachgesehen, ich habe keinerlei Nummern auf meinen OEM Leuchten. Weder rechts noch links.


    Das ist doch alles Kacke :kopp:


    Gruß,


    Andreas


    2007er Suburban Z71 4x4 5.3 FlexFuel, seit 11/15 mit KME Nevo (seit 08/21 >300TKM)
    2005er Chrysler 300C HEMI Touring AWD
    1988er MB 230E (wartet [noch immer] auf's H-Kennzeichen - Saison 04-10)

    2018er Tesla Model S 90D

  • Versteh ich ned.... Und wenns fürn Showcar ohne Straßenzulassung wäre?
    Bei dem wärs doch auch egal..
    Tipp: shipito.com da haste ne US Adresse und kannste Zoll direkt machen... Wird dann erst an deine US Adresse geschickt und dann weitergeleitet.

  • Die Olle hat ja wohl ne Vollmeise.
    Warum hast Du nicht behauptet, dass wäre eine OEM-Leuchte. Dafür hast Du ja eine Ausnahmegenehmigung!! die braucht kein E-Zeichen.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Ich habe ja gesagt das die Rückleuchten an meinem auch kein E-Prüfzeichen haben und das dieses in denPapieren auch so vermerkt ist. Ich habe sogar angeboten das sich die beide Zollbeamten selbst davon überzeugen könnten, da mein Burban ja draußen vor dem Gebäude stand.


    Es wurde kein E-Prüfkennzeichen gefunden, und daher muss jetzt das KBA entscheiden. Basta. Das war das was ich zu hören bekommen habe.


    Die Argumentation mit dem Showcar ist mir auf der Rückfahrt auch eingefallen, aber ich denke nicht das dieses etwas geholfen hätte. Ich habe allerdings die Kontaktdaten der jetzt für die weitere Überprüfung zuständigen Zollbeamten bekommen und mit denen werde ich mich am Montag mal in Verbindung setzten um die Kontakdaten der zuständigen Beamten vom KBA zu bekommen.


    Evtl. kann ich da ja noch etwas bewirken.


    Gruß,


    Andreas


    2007er Suburban Z71 4x4 5.3 FlexFuel, seit 11/15 mit KME Nevo (seit 08/21 >300TKM)
    2005er Chrysler 300C HEMI Touring AWD
    1988er MB 230E (wartet [noch immer] auf's H-Kennzeichen - Saison 04-10)

    2018er Tesla Model S 90D

  • Typisch Deutsches Problem....


    Solange das Einfuhrgut nicht gegen das Gesetz verstößt... z.B Drogen , Artenschutz kannst Du wenn die alle Abgaben brav bezahhlst alles einführen. Wenn Du z.B eine Lampe ohne E Prüfzeichen kaufst und die NICHT an dein Kfz schraubst... dann ist das 100% ig nicht verboten.


    Gruß Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Da das Fahrzeug nicht für den europäischen Markt gebaut wurde und offiziell vertrieben wurde, gibt es keine Teile mit E Zeichen, so dürften wir alle unsere Lichter abbauen. Zoll hat ne Macke, habe ich diese Woche erst durch, da der nette Beamte nicht lesen konnte und nicht begriffen hat, was ' Motor Oil Additive' ist und Stress machen wollte. So aber nicht mit meiner Frau, die hat dann Mal gleich den Chef von dem Sauhaufen verlangt.


    Gesendet von meinem F8331 mit Tapatalk

    Gruß Dierk


    CHEVY C1500, 350cui, TH700R4, 1989
    Chevy Tahoe LT 2016

    Chevy Blazer 2001 ( verkauft)
    VÖLLIG SINNLOS, ABER GEIL :ja:

  • ... und daher muss jetzt das KBA entscheiden....


    :kopp::kopp::kopp: ...unfassbar - wär genau das richtige für mich...auch wenn diese funzel für meine neue wohnzimmerlampe gewesen wäre: wenn ich ZAHLE entscheide immer noch ICH was damit wird... X(


    der ollen hätt ich nen einlauf verpasst...aber im nachhinein fallen einem meist immer die besten dinge ein.


    ich würde mir den nachträglichen stress net antun und mir ne neue funzel ggf bei nem gm-dealer (oder gebraucht von z.b. diesem holländischen ami-verwerter holen der ne menge burbans geschlachtet hat) besorgen, dranschrauben und gut is...


    gutes gelingen wünscht
    onkel bob

    ...es ist nicht so wie du denkst...

  • ja, genau - den meinte ich.


    war ich doch unlängst mit clubkameraden und chefmechaniker dr. p bei dem um nach einem geeigneten antrieb für eins unserer zukünftigen projekte ausschau zu halten (LS3!) und hab bei der gelegenheit ne menge relativ moderner chevys gesehen die der kieskopp am schlachten war... :hmm: ...immerhin wäre dann die funzel OEM und net aus vietnamesischer kinderarbeit stammend... :search:


    eine anfrage wäre ggf ratsam


    meint
    onkel bob

    ...es ist nicht so wie du denkst...

  • ist ja mal krass.
    ist doch pfurzegal wofür du die Leuchten verwenden willst :kopp: . es ist nicht illegal sowas Einzuführen.
    Klingt ja schon fast so, als wenn die irgendwelche Quoten erfüllen müßten, was "Illegale" Einfuhren angeht. :vogel:
    Man kann sich sowas ja auch zu hause an die Wand hängen oder eben für Showcar´s verwenden.


    Da sieht man mal wieder die Behördenwillkür. Viel wirbel wegen nix. :kotz:

    Gruß Micha :headbang:

    Behandel jedes Problem wie es ein Hund tun würde....

    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • Juristisch gesehen hat der Zoll recht .
    Sofern die Teile von einer der erlassenen Richtlinien erfasst sind (und das sind Rückleuchten nun mal),
    dürfen diese in Deutschland nicht ohne CE-Zeichen (und schon gar nicht
    mit abgeändertem/ähnlichem Zeichen) vertrieben, bzw. in den Verkehrs gebracht werden.
    Den "schwarzen Peter" hat in diesen Falle erst einmal der Verkäufer, auch wenn der im außereuropäischen Ausland sitzt.
    Vielleicht hast Du ja Glück, daß das KBA bescheinigt, daß es für Dein Fahrzeug keine Rückleuchten mit CE- Zeichen gibt (falls dem tatsächlich so ist). Darum erst einmal die Füße ruhig halten.
    Die Sache mit den Showcars beruhen übrigens nicht auf irgendeiner Rechtsgrundlage, auf die man sich berufen kann, sondern um großzügige Einzelfalleintscheidungen; in diesem Fall des Zoll. Mit Glühbirnen ist es das gleiche Spektakel. Es kommt dabei auch nicht darauf an, was ich damit mache oder auch nicht, sondern die Einfuhr und der Vertrieb ist verboten. Haben wir alles der EU zu verdanken.........

  • Juristisch gesehen hat der Zoll recht .

    schriftlicher Nachweis für Deine "Behauptung" ?????


    Tja, Mike, habe ja leider schon viel "juristische" Scheisse von Dir lesen müssen, aber DAS ist vorerst die Krönung. Soviel dümmlicher Müll auf einen Haufen ist echt ätzend.
    Halt doch einfach die Klappe, wenn Du mal wieder keine Ahnung hast!

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
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  • Zitat von »mb691S« Juristisch gesehen hat der Zoll recht . schriftlicher Nachweis für Deine "Behauptung" ????? Tja, Mike, habe ja leider schon viel "juristische" Scheisse von Dir lesen müssen, aber DAS ist vorerst die Krönung. Soviel dümmlicher Müll auf einen Haufen ist echt ätzend. Halt doch einfach die Klappe, wenn Du mal wieder keine Ahnung hast!

    Danke Gregor :like::like::like: , so muß ich mir nicht sagen lassen, Ich bin frech, du hast da vollkommen recht! Der Zoll kann nur bei illegalen Nachbauten eingreifen, ansonsten hat er gar kein Recht was Einzuwenden, den was du für ein Einsatz für ein Ersatzteil vorgesehen hast ist absolut nicht relevant für den Zoll , solange die vorgeschrieben Abgabe bezahlt werden.

    nix ist Unmöglich, nur Wunder brauchen ein bisschen
    und hier werden Wunder Wirklichkeit


    My Truck is built out of real Steel and assembled with real Tools ;
    And not made out of Plastic and assembled with Chopsticks!



    Chevy Trucks solid like a Rock

  • Sehe es auch so, das es dem Zoll nichts angeht. Hab auch schon etliche Dinge für mein Showcar gekauft wie zB Rückleuchten ohne Prüfzeichen, Polizeisirene, Blaulichtleiste usw. Zoll hatte bei einiges nur gefragt für was es wäre, habs erklärt und das Ding war gegessen.


    Gesendet von meinem mit Tapatalk

  • schriftlicher Nachweis für Deine "Behauptung" ?????

    Wie wäre es mit dem §22a Abs. 1, Nr 12a StVZO, §22a Abs 2 und die Bußgeldvorschrift hierzu §69a Abs.2 Nr.7 StVZO.


    Wenn ein Zöllner oder auch ein, vorsichtig formuliert, logisch denkender Mensch eine Rückleuchte für ein Fahrzeug in einem Packet aus den USA in den Händen hält, geht doch jeder zunächst davon aus, daß das Teil im Geltungsbereich der StVZO Verwendung finden soll und nicht umgekehrt. Die Sache mit dem Showfahrzeug würde ich auch nicht so ohne weiteres glauben. Auf jeden Fall besteht kein Rechtsanspruch darauf!


    Warten wir doch ganz einfach mal ab, was aus der Sache wird, bevor hier weiter geklugscheißert wird.

  • Wie wäre es mit dem §22a Abs. 1, Nr 12a StVZO, §22a Abs 2

    Liest sich gut.
    Im Absatz 3 steht aber"(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf":


    2.
    Einrichtungen
    – ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und
    Lichtquellen für Scheinwerfer –, die in den Geltungsbereich dieser
    Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die
    außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind
    , und
    in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen
    gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind


    Und zumindest bei mir steht im Fzg Schein das die Wirkung der Beleuchtung nachgewiesen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Den scheiß mit dem Zoll scheint es aber öfter zu geben....
    ...hier aus dem Punkt-DE Forum:


    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    ...im ersten Beitrag!

  • Mich haben sie mal beim Zoll wegen eines Lenkrads für die Chevelle belehrt, daß ich das aber ja nicht in ein Auto einbauen darf, weil es keine Zulassung hätte, jedoch letztendlich mitgegeben

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