an Fahrzeugen verwendet werden, die
außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und
in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen
gleicher Art entsprechen
DAS hatte ich ja in Post 3 in Kurzform, nämlich er hat ja die Genehmigung bereits, schon erwähnt
Es gibt übrigens unzählige Gegenbeispiele: der Fahrzeugteile-Handel bietet ganze Sortimente von diversen Dingen, bei denen bereits im Vorfeld im Online-shop oder Papierkatalog o.ä. gleich gewarnt wird: "nicht zulässig im Geltungsbereich der StVZO"
Heisst im Klartext: Prüfpflichtige Bauteile die nicht geprüft sind! - Diese Sachen werden selbstverständlich offiziell und legal "in Verkehr gebracht" und können legal erworben werden.
Auch solche Bauteile werden großenteils im aussereuropäischen Markt gebaut und mit Zoll Überprüfung ins Land gelassen .......
Und bei Rockauto kaufe ist ständig Teile, die keine E-Zulassung o.ä. haben. Auch diese werden vom Zoll abgesegnet