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  • ..jetzt hab ich vom mitlesen auch ne frage.


    Wenn ihr eure leuchten mit switchback leuchten umbaut, oder noch zusätzlich kleine sockelleuchten als blinker einbaut, ist das doch auch in keinsterweise erlaubt?! Kommt das nicht aufs selbe raus? Erlöschen der betriebserlaubniss?

    Ich hab mir ja jetzt mehrere Switchback bestellt um zu Testen.
    Laut TÜV sind die Dinger nicht Verkehrstauglich. Also NICHT erlaubt.
    Mein Gedanke aber ist, da wahrscheinlich das "Standlicht" zu Hell ist,Ich zu nem Autoelektriker fahre und den frage obs ne Möglichkeit gibt mittels Widerstand (oder so was) die Watt zu reduzieren auf 5 Watt..

    Gruß Michl
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  • Etwas spät mein Kommentar. Hatte das gleiche Problem, auf die Switchback LEDs umgestellt und ohnen Probleme durch den TÜV. Aber Vorsicht nicht die Billigsten kaufen, das geht schief.
    Gruß

  • Ich Hab nu alles umgeklemmt. Vorne sowie hinten.


    Die Ursprünglichen Rückfahrscheinwerfer fungieren nun als Blinker. Und unten ne extra Lampe montiert in weiß.


    Standlicht Fassung für vorne kamen heute an.


    Weiß zufällig jemand ob ich hinten die 2 Faden Birne Brücken kann? Nu blinkt ja ein Faden. Würde gerne das beide Blinken. Ist dann ja noch Heller.


    Mfg

  • Mit der Nebelschlußleuchte ist es auch abhängig, was du für ein KFZ hast. Bei LKW Zulassung brauchst die NSL bis zu einer bestimmten EZ nicht. Bei PKW muss man die schon etwas länger dran haben. Jetzt fragt nicht nach dem Jahr! :whistling:


    Mein M1009 mit LKW Zulassung, EZ 1995, hat auch keine NSL!


    8)

    Gruß :)


    BASTI

    ---------------------------------------------------
    - 87´er Firebird Formula 305 MT (sold)
    - 86´er Chevrolet K5 Blazer (M1009 military, seit 2014 in Vollrestauration)
    - 06´er Citroen C2 1.4 Confort (seit 2006)

    - 22´er Citroen C5 Aircross 1,6 Hybrid 225 - Shine Pack
    - 16´er Ford Focus Turnier Red-Edition 1.0
    - 07´er Honda VTR1000F (in rot)

    - 88´er Simson SR50 B4 (seit 1996! -> In 2021 komplett neu aufgebaut)

    - 59´er MZ-ES 250 (In 2022 komplett neu aufgebaut!)

    - 69´er Simson Schwalbe KR51/1

  • Hallo!


    ich habe mir jetzt schon einiges durchgelesen, was die Lichtanlage angeht aber nichts passendes zu meinem Fahrzeug gefunden.


    Und zwar habe ich den Wagen aus den Niederlanden importiert, Fahrzeug ist ein Europäischer direkt Import mit EG Typennummer.


    Ich habe das Fahrzeug hier so zugelassen bekommen ohne TÜV Vorführung da der Niederländische TÜV hier anerkannt wurde. Heißt, ich muss erst wieder im Dezember hin.


    Aber nachdem was ich lese, werde ich wohl einige Probleme mit der Lichtanlage bekommen.


    1. In meinem Brief ist gar nichts eingetragen und im Schein steht nur was zur Zuglast und Anhänger allgemein und der Emissionsklasse sonst nix.


    2. Jetzt hab ich mal ein Foto gemacht, welche die Lampen zeigt die bei eingeschaltetem Licht an sind.


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    3. Es wurden bei dem Fahrzeug auch die Frontscheinwerfer getauscht. Oben wie unten. Die alten waren wohl noch die Originalen die habe ich auch zu Hause liegen. aber bei den neuen
    sind E Nummern sowie SAE Nummern drauf siehe Fotos. Keine Ahnung ob das anders ist als bei euch.


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    4. Meine Frage, die Lampe innen liegend vom Blinker aus das ist ja das Tagfahrlicht richtig? Kann ich die gegen eine weiße Austauschen? Und wenn ja welche?
    5. Die äußere ist ja die vordere Begrenzungsleuchte, die brauche ich ja nur abklemmen oder kann ich die als Blinker nutzten? (Oder andere Ideen?)


    6. Und jetzt die wahrscheinlich bekloppteste Frage. Muss ich überhaupt was machen, habe doch die Zulassung bekommen ohne das sich jemand beschwert hat? Oder gibt es bei EU Fahrzeugen mit E-Typennummern andere Bestimmungen.
    wäre toll wenn ihr Ideen hättet.


    Grüße und schon einmal Danke!


    Michael

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  • Muss ich überhaupt was machen

    JA


    Merke: unvorschriftsmäßig geht nur, wenn eine vorschriftsmäßige Genehmigung vorliegt!


    Letztere hast Du nicht, also wirst Du die strittigen Punkte umbauen müssen! Das ist bei Dir ja nicht viel und fix erledigt. Mach das schnell, sonst ergeht es Dir wie dem Threadersteller.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Ähhh...


    Also bei dem Scheinwerfer sieht mir das "E" Zeichen nachträglich reingefräst aus. Man sieht deutlich die Werkzeugspuren. "Richtige" E-Zeichen sind im Glas eingegossen!
    Da wurde wohl erst von innen eine Planfläche geschaffen, damit der Gravurfräser eine Schrift hinterlässt... :whistling:
    Zumal eine Streuscheibe niemals matt ist!


    Da kannst auch an den falschen kommen! Und dann bekommst sogar noch einen dran wegen Urkundenfälschung und unzulässiges Ändern der Beleuchtungseinrichtung!


    Ist wie mit nem illegalen Auspuff! Steht garnix drauf, kostet es halt was! Steht am selben Puff nachweislich eine selbst aufgebrachte Nummer, kostet es das vielfache inkl einer Strafanzeige!


    Mach dich da mal schlau!


    Das sieht mir nach Pfusch aus! Also obacht!

    Gruß :)


    BASTI

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  • Also ich würde mich dumm stellen. Du hast den mit holländischen Papieren gekauft und zugelassen. Warum solltest du als Laie das anzweifeln? Wenn der TÜV meckert, kannste immer noch was machen.


    Beispiel...mein Bus hat eine VA Auspuffatrappe... Dickes Rohr mit zwei Deckeln und zwei Rohrflansche als Ein- und Auslass, mit nix drin (ja. klingt gut und man hört den Turbo) :ja:
    Hat den TÜV nicht im mindesten interessiert. :nein:

    Tahoe 2008 Z71 mit Femitec Gasanlage
    Magirus M160R81 (Bus)

    Can Am Bombardier Outlander XT 650 (The Beast)

    Jeep Cherokee 4.0 (ist Eva's Auto...ich darf nur reparieren)
    Trailblazer EU Modell BJ 2001
    Jeep Grand Cherokee 5.2
    Range Rover V8
    Jeep Cherokee 4.0 Limited
    Passat Variant Synchro
    Audi 80 Quattro
    Grand Wagoneer 5,9
    Unimog 404S

  • Wie habt ihr das denn mit Positionslampen vorne gelöst? Birne raus und gut? Oder abgeklemmt.


    Ach und zur Not nehme ich die Original Lampen mit, habe ich ja auch noch.


    :D

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  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Und wenn man WISSENTLICH etwas am Fahrzeug ILLEGAL verändert, sollte man auf Nachfrage des Sheriffs hin alles zugeben. Stichwort "Abschluss der Beweisaufnahme" !


    Hab hier schon etwas darüber geschrieben.


    Und ob der TÜV etwas gemerkt hat oder nicht ist furzegal. Die können ja bei der Prüfung schlecht das Auto komplett zerlegen um zu schauen, ob da IIIIRGENTWOOOO im Auto etwas illegales ist! Das sprengt den Zeitrahmen, und ist auch den TÜVern nicht zuzumuten.


    DAS machen dann die Gutachter, wenn du dich bei einer Kontrolle doof stellst, und die Cops nicht die blödesten sind!


    :thumbup:

    Gruß :)


    BASTI

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  • Wie habt ihr das denn mit Positionslampen vorne gelöst? Birne raus und gut? Oder abgeklemmt.


    Ach und zur Not nehme ich die Original Lampen mit, habe ich ja auch noch.


    :D

    Hab ich bei meinem umgeklemmt das die aus sind und nur noch mit Blinken aufleuchten.

  • Also bei dem Scheinwerfer sieht mir das "E" Zeichen nachträglich reingefräst aus.

    Nein. Das sind die OEM-Scheinwerfer für die EU und den arabischen Raum.

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  • Du hättest auch die innere Hälfte des Doppelblinkers als Standlicht nutzen können und die Eckleuchte als Seitenblinker. So war es bei mir geklemmt. Da war in der inneren Hälfte eine weiße Lampe. Da hättest du die Eckleuchte nur umklemmen und an der anderen Fassung nur ein Kabel durchknipsen müssen. Wäre weniger Arbeit gewesen, als da zusätzliche Fassungen einzubauen und die Kabel dafür anschließen zu müssen.

    Chevy C1500, Extended Cab, Stepside, 5,7 l, EZ.: 01.07.1991

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