Hallo Daniel,
nachdem Du dich ja scheinbar Erfolg hattest und dich beruhigt hast, wäre es schön, wenn Du uns
noch ein paar Auskünfte zu dem Gutachten geben könntest. Ich nehme ja an, es handelt sich um das Gutachten
zur Ausnahmegenehmigung für das/die kleine(n) Kennzeichen. Steht da wirklich was von/bis 3000€ drin, oder nur, daß "ein Umbau am Fahrzeugmit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist", oder wie lautet die Begründung mit welcher gesetzlicher Vorschrift.
Welche Kennzeichengröße hast Du denn nun hinten und vorne?
Wurde die Ausnahmegenehmigung auch in die Zulassungsbescheinigung eingetragen, sonst wäre die Zuteilung der Kennzeichen nur vorläufig und könnte jederzeit widerrufen werden. Einen Rechtsanspruch auf kleine Kennzeichen hast Du nämlich nicht, wie Du sicher weis.
Auch wäre es nicht schlecht, wenn Du uns verräts, von welchem Landratsamt Du sprichts, da sicherlich auch andere User dort ansässig sind und sich ggfls. bei ähnlichen Problemen vorbereiten könnten.
So ganz mal nebenbei:
Man sollte auch die Straßenverkehrsbehörden verstehen, da gerade mit den kleinen Kennzeichen in Vorzeit ein erheblicher Mißbrauch betrieben wurde und die Buchstaben/Textkombinationen so langsam in manchem Zulassungsbezirk zu Ende gehen und deshalb nicht auf Treu und Glauben herausgegeben werden. Ein Mitarbeiter am Zulassungsschalter kann aus der Ferne oder auch bei eigener Begutachtung des Fahrzeuges vor Ort nicht wissen, ob am Fahrzeug serienmäßig nur kleine Kennzeichen hinten angebracht werden können, oder ob diesbezüglich extra (vorsätzlich) ein Umbau erfolgte. Deshalb finde ich die Vorführung bei einem Gutachter gar nicht mal so schlecht, denn auch unsere Nachkommen wollen vielleicht mal ein US Gefährt fahren und bekommen es wohlmöglich nicht mehr zugelassen, weil es einfach keine Kennzeichen mehr dafür gibt.
Grüße
Mike