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Der AvD fordert eine Euro-7 Norm erst nach ausführlichen Diskussionen mit allen interessierten Kreisen und in den demokratischlegitimierten Parlamenten mit technisch erreichbaren Grenzwerten und nicht vor 2030 einzuführen.
Begründung
Zum Sachverhalt: Die Medien berichteten, dass die EU-Kommission (federführende GD: GROW.C4) will, dass die Euro-7-Emissionsnorm ab 2025 EU-weit in Kraft tritt. Die Beratergruppe für Fahrzeugemissionsnormen (Advisory Group on Vehicle Emission Standards) hat der EU-Kommission eine Studie für deutlich strengere Emissionsnormen vorgelegt.
Die EU-Kommission begründet den Gesetzgebungsvorschlag für verschärfte Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge mit der verabschiedeten europäischen Green Deal-Roadmap. Diese beinhaltet einen Vorschlag für strengere Luftschadstoffemissionen-Normen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 2021. Wie von der EU-Kommission in diesem Zusammenhang angekündigt, muss jede mögliche politische Maßnahme zur Reduzierung der Emissionsgrenzwerten auch das Ziel der EU berücksichtigen, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Der erwähnte Bericht über eine neue Euro-7-Norm sieht streng niedrigere Emissionen vor. Neuwagen dürfen künftig nur noch 30 Milligramm NOx (Stickoxid) pro Kilometer und in einem zweiten Szenario sogar nur noch 10 mg / km ausstoßen. Die Grenze lag zuvor bei 60 mg für Benzin und 80 mg für Dieselfahrzeuge. Die CO2-Grenzwerte sollten je nach Fahrzeugkategorie drastisch auf 300 bzw. 100 mg gesenkt werden.
Eine weitere Anforderung besteht darin, dass die Messbedingungen während des Real Drive Emissions (RDE) -Tests zur Einhaltung von Grenzwerten erheblich verschärft werden sollen. Alle bisher im RDE zugelassenen Ausnahmen sollten entfernt werden.
Fahrzeuge müssen danach die neuen Grenzwerte einhalten:
- bei Temperaturen von -10 ° C bis 40 ° C (von 14 ° F bis 104 ° F)
- in einer Höhe von 1000 oder 2000 Metern (3.300 oder 6.560 Fuß), zuvor bis zu 700 m (2.300 Fuß)
- während einer theoretischen "Lebensdauer" von 15 Jahren oder einer Laufleistung von 240.000 km (150.000 Meilen), zuvor 160.000 km (99 500 Meilen)
- auch mit Dachträger, Fahrradträger oder Anhänger.